Der Antrag der L20, im Reglement über die gemeindeeigene Aktiengesellschaft im Verwaltungsrat die Schlüsselkompetenz Ethik zusätzlich aufzuführen, wird mit 18:7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Dem Antrag der FDP, dass der Verwaltungsrat in Absprache mit dem Personal vor Ablauf der 3-jährigen Besitzstandsgarantie prüft, ob die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter in einem GAV oder wie bisher in einem Personalreglement und individuellen Arbeitsverträgen geregelt werden, wird mit 16:9 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Dem Antrag der FDP, den Passus „Die nach Ablauf der Besitzstandgarantie mit den Mitarbeitenden vereinbarten Arbeits- und Vertragsbedingungen sind über alles gesehen nicht schlechter als diejenigen für die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Horw“ ersatzlos zu streichen, wird mit 16:6 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.
Der Antrag der FDP, den Passus „Um das Recht auf Information und Mitsprache der Mitarbeitenden langfristig sicherzustellen, ist durch den Verwaltungsrat eine Arbeitnehmervertretung zu initiieren und die Zusammenarbeit festzulegen“ zu streichen, wird mit 15:13 Stimmen abgelehnt.
Dem Antrag der L20, die Eigentümerstrategie zu ergänzen, dass der Verwaltungsrat statt die Geschäftsleitung das Ethikgremium wählt, wird 17:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Über die 11 Anträge des Gemeinderates wurde wie folgt abgestimmt:
- Der Gründung der gemeinnützigen Aktiengesellschaft „Kirchfeld AG“ auf den 1. Januar 2018 wird mit 25:2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
- Der Übertragung sämtlicher Aktiven und Passiven in die gemeinnützige AG wird mit 25:2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
- Dem Baurechtsvertrag wird mit 25:2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
- Das Reglement über die gemeindeeigene Aktiengesellschaft Kirchfeld AG wird mit 25:2 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt.
- Die Beteiligungsstrategie wird 24:3 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt.
- Der Auftrag und die Ermächtigung an den Gemeinderat, sämtliche Gründungs-, Übertragungs- und weiteren Handlungen vorzunehmen und dafür einen Sonderkredit von Fr. 140‘000.00 für den Beizug externer Spezialisten zu bewilligen, wird mit 25:2 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt.
- Ferner wird der Auftrag und die Ermächtigung an den Gemeinderat, geringfügige Korrekturen formeller und organisatorischer Art der Verträge, Reglemente usw. in eigener Kompetenz vorzunehmen, einstimmig mit 28:0 Stimmen genehmigt.
- Die Motion von Rita Sommerhalder, CVP und Mitunterzeichnende, in der eine Überführung des Kirchfeld in eine Aktiengesellschaft gefordert worden war, wird mit
- 28:0 Stimmen als erledigt abgeschrieben.
- Der Antrag der L20, die Abstimmungsempfehlung des Einwohnerrats an die Stimmbürger ersatzlos zu streichen, wird mit 19:9 Stimmen abgelehnt. Der Empfehlung für ein Ja wird in der Folge mit 19:8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Der Einwohnerrat spricht sich mit 24 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Überführung des Kirchfelds – Haus für Betreuung und Pflege in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft aus. Damit steht fest, dass die Horwer Stimmbevölkerung am 4. März 2018 über dieses Geschäft abstimmen wird.
Wenn der Souverän zustimmt, werden rückwirkend auf den 1. Januar 2018 alle Aktiven und Passiven in die gemeinnützige Aktiengesellschaft Kirchfeld AG überführt. Die Aktiengesellschaft ist zu 100 Prozent im Besitz der Gemeinde und die Gesellschaft ist mit einem Aktienkapital von 15 Millionen Franken dotiert.