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Interpellation Nr. 2021-735 von Reto von Glutz, SVP, und Mitunterzeichnenden: Förderung von Sprachaufenthalten

Nummer
2021-735
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
1. Oktober 2021
Verfasser/Beteiligte
von Glutz Reto (Erstunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Georgy Roger (Mitunterzeichner/-in)
Antonio Simoes, SVP (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung

Eingegangen am 1. Oktober 2021
Schriftlich beantwortet am 17. Februar 2022

Gemäss Bericht in den Zeitungen der CH Media AG (Luzerner Zeitung und weitere) vom 3. September 2021 lernten im Schuljahr 2018/2019 nur gerade 3.2 % der Schülerinnen und Schüler in der Schweiz eine andere Landessprache vor Ort. Aufgrund der Studie wurde auch ersichtlich, dass die Wahrscheinlichkeit für einen Austausch umso grösser ist, je näher eine Schulklasse geografisch bei einer Sprachgrenze liegt. Dementsprechend gehört der Kanton Luzern bezüglich eines Austauschs zwischen den Sprachregionen in der Schweiz jedenfalls nicht zu den Spitzenreitern. Der Anteil der jungen Menschen in Ausbildung nach Gemeinden war dem Bericht leider nicht zu entnehmen.

Die Viersprachigkeit der Schweiz stellt zusammen mit dem Föderalismus und der direkten Demokratie ein besonderes Merkmal der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar. In der Bundesverfassung sind die Landessprachen - Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch - denn auch ausdrücklich verankert (Art. 4 BV). Im politischen Diskurs wird allseits immer wieder betont, dass das Erlernen einer anderen Landessprache für den Zusammenhalt und das gegenseitige Verständnis unabdingbar sind.

Vor diesem Hintergrund richten der Interpellant und die Unterzeichnenden daher die folgenden Fragen an den Gemeinderat:

  1. Wie steht es bei den Schülerinnen und Schülern an den Schulen der Gemeinde Horw um a) den Willen und b) die faktische Möglichkeit bezüglich eines Sprachaufenthaltes in einer anderen Sprachregion der Schweiz?
  2. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Horw haben seit dem Schuljahr 2018/2019 das Angebot eines Sprachaustausches bzw. einen Sprachaufenthalt tatsächlich wahrgenommen?
  3. Welche rechtlichen Grundlagen regeln und fördern das Angebot eines Sprachaufenthaltes in Horw bzw. im Kanton Luzern?
  4. Welche finanzielle Unterstützung gibt es dafür seitens der Gemeinde?
  5. Welche Beiträge an die Gemeinde Horw leisten dafür a) der Kanton Luzern, b) der Bund?
  6. Wie stehen die Horwer Schülerinnen und Schüler im innerkantonalen Vergleich da?
  7. Welche Förderangebote bieten die Horwer Schulen im Interesse einer Steigerung der Sprachaustauschquote an?
  8. Gemäss Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021 ist mit der Einführung vom Lehrplan 21 das Wahlfachangebot angepasst worden (Englisch-Zertifikat, evtl. Italienisch, vgl. S. 57 /149). Wie hat sich diese Anpassung inzwischen auf den Sprachaustausch ausgewirkt?

Der Interpellant und die Unterzeichnenden danken dem Gemeinderat für die Abklärungen und Beantwortung dieser Fragen.

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_735_Forderung_von_Sprachaufenthalten.pdf (PDF, 387.24 kB) Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_735_Forderung_von_Sprachaufenthalten.pdf
Datum Sitzung