Bevölkerungsschutz
Jede Gemeinde im Kanton Luzern verfügt über einen Chef oder eine Chefin für den Bevölkerungsschutz. Der Chef oder die Chefin Bevölkerungsschutz hat die Aufgabe, die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes und die Vorbereitungen auf Katastrophen und Notlagen zu koordinieren. Er oder sie organisiert und leitet die Stabsarbeit des Gemeindeführungsstabes (GFS) aufbauend auf den eventuell bereits vorhandenen Strukturen in ausserordentlichen Lagen und Langzeiteinsätzen.
Mehr Information zur Alarmierung bei Notlagen und Katastrophen: www.alert.swiss
Schutzräume
Die gesetzlichen Grundlagen sehen für jede Einwohnerin und jeden Einwohner einen Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes vor. Die Schutzräume bieten der Bevölkerung im Falle eines bewaffneten Konfliktes, bei Katastrophen und Notlagen den notwendigen Schutz. Die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert.
Unter folgenden Links finden Sie weiterführende Informationen:
- provisorische Schutzraumzuweisung für jede Adresse: Schutzraumzuweisung
- Standorte Zivilschutzanlagen im Kanton Luzern: Standorte
- Weitere Informationen zu Schutzräumen: Schutzräume
Notfalltreffpunkte
In Horw stehen fünf Notfalltreffpunkte zur Verfügung: beim Schulhaus Zentrum, beim Schulhaus Hofmatt, beim Schulhaus Mattli, beim Schulhaus Biregg und beim Schulhaus Spitz. Bei länger andauernden Stromausfällen oder weiteren Ereignissen erhält die Bevölkerung an den Notfalltreffpunkten Informationen und Unterstützung. Auch Notrufe können an den Notfalltreffpunkten abgesetzt werden. Es ist zu beachten, dass ereignisspezifisch einzelne oder alle Notfalltreffpunkte in Betrieb genommen werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Download |
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