Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Gemeindehausplatz 1, 6048 Horw
Voraussetzungen
- Stimmabgabe per Post: Das Zustell- und Antwortkuvert muss bis am Abstimmungs-Sonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
- Stimmabgabe durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis am Abstimmungs-Sonntag um 11.00 Uhr.
- Stimmabgabe im Urnenbüro am Abstimmungs-Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr.
- Stimmabgabe am Schalter der Gemeindekanzlei während den Büroöffnungszeiten.
Stimmabgabe per Internet: Diese Möglichkeit steht noch nicht zur Verfügung. Auf Bundesebene laufen in einigen Kantone erste Versuche mit der Stimmabgabe per Internet (E-Voting).
Die Gemeindekanzlei hilft bei Unklarheiten und Fragen gerne weiter.
Stimmabgabe im Urnenbüro:
Sie können die Stimm- und Wahlzettel zu Hause ausfüllen, sie anschliessend im Urnenbüro auf der Rückseite abstempeln lassen und in die Urne einlegen. Dieser Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben.
Brieflich abstimmen
- Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das «Amtliche Stimm- und Wahlkuvert» (grün).
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im dafür vorgesehenen Feld. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
- Legen Sie das «Amtliche Stimm- und Wahlkuvert» (grün) und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustell- und Antwortkuvert, in welchem Sie das Wahl- bzw. Abstimmungsmaterial erhalten haben. Der Stimmrechtsausweis ist so einzulegen, dass im Fenster die Rücksendeadresse der Gemeinde sichtbar wird.
- Das verschlossene Zustell- und Antwortkuvert kann rechtzeitig vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag der Post übergeben werden (es muss vor Ende der Urnenzeit bei der Gemeindeverwaltung eintreffen), bis vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag während den Bürozeiten am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben, bis zum Ende der Urnenzeit in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder im Urnenbüro abgegeben werden.