Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Generelle Informationen

Kontakt

Gemeindekanzlei, Telefon 041 349 13 33, gemeindekanzlei@horw.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag 10 bis 11 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehausplatz 1, 6048 Horw 

Voraussetzungen

Die Stimmberechtigen erhalten das Abstimmungsmaterial (amtliches Stimm- und Wahlkuvert, Stimmzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) mindestens drei Wochen vor der Abstimmung bzw. Wahl per Post zugestellt. Die Stimmzettel können bequem zu Hause ausgefüllt werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Stimmabgabe per Post: Das Zustell- und Antwortkuvert muss bis am Abstimmungs-Sonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
  • Stimmabgabe durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis am Abstimmungs-Sonntag um 11.00 Uhr.
  • Stimmabgabe im Urnenbüro am Abstimmungs-Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr.
  • Stimmabgabe am Schalter der Gemeindekanzlei während den Büroöffnungszeiten.

Stimmabgabe per Internet: Diese Möglichkeit steht noch nicht zur Verfügung. Auf Bundesebene laufen in einigen Kantone erste Versuche mit der Stimmabgabe per Internet (E-Voting).
Die Gemeindekanzlei hilft bei Unklarheiten und Fragen gerne weiter.

Stimmabgabe im Urnenbüro:
Sie können die Stimm- und Wahlzettel zu Hause ausfüllen, sie anschliessend im Urnenbüro auf der Rückseite abstempeln lassen und in die Urne einlegen. Dieser Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben.

Brieflich abstimmen

  • Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das «Amtliche Stimm- und Wahlkuvert» (grün).
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im dafür vorgesehenen Feld. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
  • Legen Sie das «Amtliche Stimm- und Wahlkuvert» (grün) und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustell- und Antwortkuvert, in welchem Sie das Wahl- bzw. Abstimmungsmaterial erhalten haben. Der Stimmrechtsausweis ist so einzulegen, dass im Fenster die Rücksendeadresse der Gemeinde sichtbar wird.
  • Das verschlossene Zustell- und Antwortkuvert kann rechtzeitig vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag der Post übergeben werden (es muss vor Ende der Urnenzeit bei der Gemeindeverwaltung eintreffen), bis vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag während den Bürozeiten am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben, bis zum Ende der Urnenzeit in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder im Urnenbüro abgegeben werden.