Teilungsamt
Das Teilungsamt ist zuständig für folgende Arbeiten:
- Sicherung des Erbganges (Sicherungsinventar etc.)
- Erbenabklärungen / Erbgangseröffnung
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- Steuer-/Öffentliches Inventar
- Mitwirkung bei der Teilung
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge
- Veranlagung Erbschaftssteuern
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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