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Betreibungsamt

Kernaufgaben des Betreibungsamts Horw sind die Durchführung von Betreibungen und die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen. Es erteilt zudem Auskünfte, etwa zu Betreibungsregistereinträgen.

Organisatorisch ist für das Betreibungsamt nicht die Gemeinde Horw, sondern der Kanton Luzern verantwortlich. Das Betreibungsamt Horw untersteht dem Bezirksgericht Kriens.

Die gängigen Betreibungsformulare sowie die Vorlage für die Zivilklage sind betreibungsaemter-zentralschweiz.ch verfügbar.

 

Öffnungszeiten

  • Montag, Mittwoch:   9.30 –11.45 Uhr und 13.00 –18.00 Uhr
  • Dienstag, Donnerstag: 9.30 –11.45 Uhr Uhr und 13.00 –17.00 Uhr
  • Freitag, 7.30 –14.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

Während den Betreibungsferien (sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis 31. Juli) gelten reduzierte Öffnungszeiten von 7.30 bis 12 Uhr.

Personen

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