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Dringliche Interpellation Nr. 585/2010 von Konrad Durrer, L2O, und Mitunterzeichnenden: Waldstätterpark in Raten

Nummer
585/2010
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Erledigt
Datum
5. Mai 2010
Verfasser/Beteiligte
Konrad Durrer (Erstunterzeichner/in)
Beatrice Heeb-Wagner (Mitunterzeichner/in)
Jörg Stalder (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 585/2010
Waldstätterpark in Raten
Durrer Konrad, L2O, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 5. Mai 2010
Dringlich erklärt am 27. Mai 2010, Behandlung erfolgt am 24. Juni 2010
Schriftlich beantwortet am 24. Juni 2010 (siehe Anhang)

Am 28. August 2009 wurde die dringliche Interpellation Nr. 573 "Fachmarkt im Schlund" schriftlich beantwortet. Darin wird ausgeführt, was die Aktivitäten der Gemeinde Horw im Bezug auf den Gestaltungsplan "Schlund Ost" sind. Da nun einige Monate keine Informationen nach aussen gedrungen sind möchte ich die folgenden Fragen stellen, die sich direkt aus den damals gegebenen Antworten ableiten lassen.
  1. Die Gemeinde hat Einsprache gegen die Parkplätze erhoben und beantragt diese im Parkhaus Pilatusmarkt zu integrieren. Wurde auf dieses Anliegen eingetreten? Wenn nein, ist der Gemeinderat bereit, die Beschwerde aufrechtzuerhalten?
  2. Die Verkehrsführung beim Ökihof wird direkt beeinträchtigt. Wie setzt sich Horw dafür ein, dass das "Gesamtverkehrsnetz mit dem Kreisel Schlund und der Ringstrasse […] funktioniert"?
  3. In der Beantwortung vom 28. August 2009 schreiben Sie: "Wir haben, da der Bezug zu den ESP-Festsetzungen fehlt, zum Gestaltungsplan Schlund Ost Einsprache erhoben mit dem Antrag, dass grundeigentümerverbindliche Vorschriften, welche eine Verkehrsüberlastung verhindern können, festzusetzen sind. Wir sind auch im Rahmen der aufliegenden Teilrevision der Ortsplanung Kriens mit demselben Anliegen mittels einer Einsprache beim Gemeinderat Kriens vorstellig geworden." Wurden diese Ziele erreicht? Wenn nein, was gedenkt der Gemeinderat weiter zu unternehmen?
  4. Welche der folgenden Punkte Ihrer Einsprache sind erledigt und welche nicht?
  • Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons bestimmt, wie die ausreichende Abstimmung der notwendigen Massnahmen, insbesondere bezüglich der Auswirkungen des Verkehrs, zu erfolgen hat.
  • Die Gesuchsteller haben nachzuweisen, inwieweit mit dem Gestaltungsplan die "Fachmarktvorgaben" eingehalten werden.
  • Die Gesuchsteller haben nachzuweisen, dass das vom Fachmarkt erzeugte Verkehrsaufkommen mit den Gesamtkapazitäten gemäss Richtplan Entwicklungsschwerpunkt Eichhof – Schlund – Bahnhof Horw vom 2. Dezember 2003 in Übereinstimmung steht.
  • Im Gestaltungsplan entlang dem Steinibach ist ein Gewässerraum auszuscheiden.
  • Die Ergänzungen und Nachweise sind uns nochmals zur Vernehmlassung zuzustellen.
  • Der Gestaltungsplan ist nicht zu genehmigen, bis dazu unsere Zustimmung und unsere Zufahrtsbewilligung zur Technikumstrasse vorliegen.
5. In der öffentlichen Vorstellung der Auflage des Projektes Südbahnhof wurden die Übergänge des Bebauungsplangebietes an die angrenzenden Quartiere vorgestellt. Beim Übergang zum Gebiet Pilatusmarkt konnte keine städtebauliche Idee vermittelt werden, hier besteht eine Problemzone (offene Ansicht an das 7-geschossige Parkhaus). Wie wird das Potenzial eines allfälligen Bauobjektes zur Verbesserung der bestehenden Situation ausgeschöpft?

Was gedenkt der Gemeinderat zu unternehmen, um hier nicht die Kontrolle gänzlich zu verlieren und eine Lösung zur Verbesserung der bestehenden Situation zu erwirken?

Mitunterzeichnende:
Heeb-Wagner Beatrice, L2O
Stalder Jörg, L2O

Zugehörige Objekte

Name
interpe585-10_Situationsplan.pdf (PDF, 33.15 kB) Download 0 interpe585-10_Situationsplan.pdf
IP_585_Waldstatterpark_mit_Anhang.pdf (PDF, 89.8 kB) Download 1 IP_585_Waldstatterpark_mit_Anhang.pdf
Datum Sitzung