Dringliches Postulat Nr. 2021-730 von Urs Steiger, L20, und Mitunterzeichnenden: Erweiterung Badeplatz EAWAG
- Nummer
- 2021-730
- Geschäftsart
- Dringliches Postulat
- Status
- Erledigt
- Datum
- 21. Mai 2021
- Verfasser/Beteiligte
- Steiger Urs (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in)
Martin Eberli, L20 (Mitunterzeichner/in)
Tamino Müller, L20 (Mitunterzeichner/in)
Noel Schemm, L20 (Mitunterzeichner/in)
Charlotte Schwegler, L20 (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in) - Beschreibung
Eingegangen am 21. Mai 2021
Für dringlich erklärt und entgegengenommen am 27. Mai 2021
Abgeschrieben am 22. September 2022Das Legislaturprogramm 2020–2024 formuliert unter 501 «Immobilien» das Ziel 3 «Seeuferzugang und -nutzung sind erweitert» mit der wichtigsten Massnahme «bestehende Seezugänge optimieren.» Der Badeplatz EAWAG ist dank der verbesserten Zugänglichkeit seit gut zwei Jahrzehnten ein äusserst beliebter Badeplatz. Die Fläche des Badeplatzes ist allerdings durch die Parkplätze der EAWAG beschränkt. Diese liegen auf Land, das der Gemeinde gehört und mit einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit von der EAWAG genutzt werden kann. Trotz Verbot werden diese Parkplätze während der Badezeit vor allem von auswärtigen Badegästen genutzt. Kontrollen und Hinweise auf ein vorliegendes Parkverbot zeigten in der Vergangenheit wenig Wirkung, auch zum Leidwesen der Anwohnenden der Seestrasse. Im Betrieb- und Gestaltungskonzept für die Seestrasse hat der Gemeinderat 2015 unter dem Punkt 5.7 Weiermatt eine Möglichkeit skizziert, wie dieser Parkplatz zugunsten des Badeplatzes anders organisiert werden könnte.
Aktuell plant die EAWAG einen Ausbau des Standorts Kastanienbaum und hat dazu das Baugesuch eingereicht. Der Standort liegt in einer Zone für öffentliche Zwecke, jedoch mitten im BLN-Gebiet Vierwaldstättersee mit Rigi und Kernwald. Zum Bauprojekt gehört auch der Abbruch der Scheune auf dem EAWAG-Areal. Das vom Bundesrat 2020 verabschiedete behördenverbindliche Landschaftskonzept Schweiz verlangt bei der Planung von Bundesbauten – was bei einem EAWAG-Gebäude der Fall ist –, dass die Umgebung für die Öffentlichkeit möglichst zugänglich ist und sie dank hoher Aufenthaltsqualität der Erholung dient. Zudem soll die Planung als auch der Unterhalt den Anschluss an die angrenzenden Parzellen berücksichtigen. Damit trage der Bund zur Versorgung der Bevölkerung mit Naherholungsgebieten mit hoher Aufenthaltsqualität bei. Vieles spricht also dafür, dass bei der Erweiterung des EAWAG-Standortes der Parkplatzbereich miteinbezogen wird und die Parkplätze auf die andere Strassenseite, an die Breitenstrasse oder den Standort der jetzigen Scheune verlegt werden, womit Platz für eine Erweiterung des Badeplatzes geschaffen wird. Für die Gemeinde eröffnet sich mit dem Ausbau somit eine optimale Chance, einen essenziellen Beitrag zum Legislaturziel 501-3 anzugehen.
Wir fordern deshalb den Gemeinderat auf,
- mit den Verantwortlichen der EAWAG Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, die aktuell seeseits, auf Gemeindeland platzierten EAWAG-Mitarbeiterparkplätze aufzuheben und an einen Standort im Westbereich der EAWAG-Gebäude zu verlegen.
- die Planung und Realisierung einer Erweiterung des Badeplatzes EAWAG ins Budget 2022 bzw. 2023 aufzunehmen.
Wir danken für die wohlwollende Bearbeitung dieses Anliegens.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|