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Postulat Nr. 2021-735 von Urs Steiger, L20, und Mitunterzeichnenden: Horwer Siedlungsentwicklung

Nummer
2021-735
Geschäftsart
Postulat
Status
Abgeschrieben
Datum
24. September 2021
Verfasser/Beteiligte
Steiger Urs (Erstunterzeichner/-in), Barmet Pius (Mitunterzeichner/-in), Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Camenzind Leo (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Luthiger Daniela (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in)

Tamino Müller, L20 (Mitunterzeichner/in)
Toni Portmann, Die Mitte (Mitunterzeichner/in)
Noel Schemm, L20 (Mitunterzeichner/in)
Charlotte Schwegler, L20 (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 24. September 2021
Überwiesen am 17. Februar 2022 mit 16:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen
Als erledigt abgeschrieben am 26. September 2024

Horw erlebte als Agglomerationsgemeinde seit Mitte des 20. Jahrhunderts eine Siedlungsentwicklung, die in verschiedener Hinsicht beispielhaft und einzigartig war. So verzeichnete Horw zwischen 1930 und 1970 das prozentual stärkste Wachstum aller Luzerner Gemeinden, mit einer Verdoppelung innert 10 Jahren in den 1950er und 1960er Jahren. Ende der 1960er-Jahre war Horw denn auch die erste Luzerner Gemeinde mit einem Bau- und Zonenreglement. Dieses widerspiegelte mit einem Wachstumsziel von 30 000 bis 40 000 Einwohnenden den damaligen Zeitgeist. Es war aber gleichzeitig Auftakt für eine Diskussion der Siedlungsentwicklung, die vorwegnahm, was manche Schweizer Gemeinde in der Folge der Revision des Raumplanungsgesetzes erst in jüngster Zeit diskutieren muss - bundesrätlich angeordnetes Bauverbot, Initiativen, Rückzonungen, Siedlungsentwicklung nach innen.

2022 jährt sich zum 50. Mal der dringliche Bundesbeschluss über die Raumplanung. Mit diesem verhängte der Bundesrat 1972 Bauverbote in sensiblen Landschaften aufgrund von Entwicklungen wie in Horw. Er räumte damit den landschaftlichen Anliegen hohe Priorität in der Raumplanung ein. Die entsprechenden Bauverbote beschäftigten die Gemeinde Horw über Jahre.

Mit dem Gemeindearchiv und dem Verwaltungsarchiv der Gemeinde verfügt Horw über eine solide Dokumentation der Siedlungsentwicklung der letzten Jahrzehnte. Was fehlt, ist die solide wissenschaftliche Aufarbeitung dieser jüngeren beispielhaften Siedlungsgeschichte der Agglomerationsgemeinde Horw.

Wir beantragen, im Hinblick auf den 50. Jahrestag des dringlichen Bundesbeschlusses über die Raumplanung, die Arbeiten für die wissenschaftliche Aufarbeitung der Horwer Siedlungsgeschichte im 20. und 21. Jahrhundert aufzunehmen.

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Datum Sitzung