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Interpellation Nr. 606/2011 von Jürg Biese, FDP, und Mitunterzeichnenden: Zustand von Liegenschaften und Bauten der Gemeinde Horw

Nummer
606/2011
Geschäftsart
Interpellation
Status
Erledigt
Datum
19. Oktober 2011
Verfasser/Beteiligte
Biese Jürg (Verfasser/-in)
Beschreibung
Interpellation Nr. 606/2011
Zustand von Liegenschaften und Bauten der Gemeinde Horw
Biese Jürg, FDP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 19. Oktober 2011
Schriftlich beantwortet am 26. April 2012 (siehe Anhang)

Vergangene Woche konnte den lokalen Medien entnommen werden, dass das Schulhaus Gabeldingen der Gemeinde Kriens infolge Einsturzgefahr von Betondecken nach den Herbstferien nicht mehr benutzt werden kann. Die Schulkinder müssen oder dürfen eine Woche länger in den Ferien bleiben und haben danach teilweise einen deutlich längeren Schulweg in Kauf zu nehmen, weil sie in andere Schulhäuser verlegt werden. Für Kinder, deren Eltern keine Ferien mehr haben und arbeiten müssen, mussten kurzfristig Betreuungsstätten eingerichtet werden.

Dass diese akute Einsturzgefahr aufgrund von Meldungen der Lehrer und nicht im Rahmen von fachmännischen, routinemässigen Zustandsuntersuchungen erkannt wurde, und zudem kein Konzept für den Ausfall dieses Schulhauses vorlag, ist sehr erstaunlich und wirft Fragen auf.

  1. Wie stellt die Gemeinde Horw sicher, dass ein derartiges Szenario wie in der Gemeinde Kriens bei Liegenschaften und Bauten im Besitz der Gemeinde Horw ausgeschlossen werden kann?
  2. Gemäss Bericht und Antrag Nr. 1428 vom 22. September 2011 "Planungsbericht Liegenschaftspolitik" wurden die Liegenschaften des Finanzvermögens im Zusammenhang mit der neuen Liegenschaftspolitik neu geschätzt, wobei unter anderem auch der Zustand der Gebäude berücksichtigt wurde. In welchem Umfang und durch wen erfolgte diese Zustandsbeurteilung?
  3. Das Schulhaus Hofmatt feierte vor 2 Jahren sein 100-Jahr-Jubiläum und gehört in die Kategorie der Verwaltungsvermögen.

    a) Wie ist generell der Zustand der Gebäude des Verwaltungsvermögens (Schulhäuser, Turnhallen, Schwimmbäder etc.)?

    b) Wann wurden diese Bauten, welche zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt und von Horwer Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, letztmals einer Zustandsuntersuchung durch ausgewiesene Fachpersonen unterzogen, und in welchen Intervallen geschieht dies?
  4. Gemäss oben erwähntem B+A Nr. 1428, Kap. 3.4 seien die meisten Liegenschaften und Bauten des Finanzvermögens recht gut unterhalten. Es gibt aber offenbar auch eine Anzahl von Objekten, welche einen grossen Unterhaltsbedarf haben oder mittelfristig sogar abgerissen werden müssten.

    a) Um welche Objekte handelt es sich, welche einen grossen Unterhaltsbedarf haben oder mittelfristig gar abgerissen werden müssten?

    b) Gibt es ein generelles Gebäudebewirtschaftungskonzept (Betrieb, Zustandsanalyse, Unterhalt, werterhaltende Massnahmen, Sanierungen, Rückstellungen für Ersatzmassnahme) für Liegenschaften im Besitz der Gemeinde Horw (Finanz- und Verwaltungsvermögen)?

    c) Welche werterhaltenden Massnahmen und Investitionen, Rückstellungen für Sanierungen oder den Ersatz dieser Liegenschaften wurden in letzter Zeit getätigt?

    d) Im B+A Nr. 1429 "Finanz- und Aufgabenplan 2011-2016" sind vereinzelte Massnahmen für Projekte an Infrastrukturbauten aufgeführt. Wo werden die gesamten mittelfristigen Aufwendungen für die Gebäudebewirtschaftung der einzelnen Objekte gem. Abs. a) bis c) aufgezeigt?
  5. Bestehen Notfall- und Massnahmenkonzepte für einen Ausfall von Einrichtungen und Liegenschaften der Gemeinde Horw (Brand, Deckeneinsturz, Hochwasser etc.), welche aktuell der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben dienen?

Mitunterzeichnende:
Nussbaum Ueli, FDP
Pieper-Berdux, FDP
Rölli Urs, FDP
Strässle-Erismann Ruth, FDP
Wirz Marcel, FDP

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung