Beschluss Nr. 1484 Verkauf Grundstück Nr. 1650, Stirnrüti
- Nummer
- 1484
- Geschäftsart
- Beschluss
- Status
- Erledigt
- Datum
- 26. April 2012
- Beschreibung
- Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) heisst im Grundsatz den Landverkauf gut. Sie bemängelt, dass der Kaufpreis für den Kindergarten nicht bereits im heutigen Zeitpunkt festgelegt wurde und es nicht angebracht ist, dass die Naturschutzzone durch die Gemeinde zu unterhalten ist. Die Käuferin bekommt 15'000 m2 bestes Bauland, es soll deshalb Aufgabe der künftigen Stockwerkeigentümer sein, die Naturschutzzone zu unterhalten. Die GPK stimmt dem Verkauf nur zu, wenn die Käuferin den Unterhalt übernimmt. Der Verkaufserlös soll gemäss GPK für die Vorfinanzierung des Kindergartens mit 600'000 Franken und für das Oberstufenschulhaus mit 6,1 Mio. Franken verwendet werden.
CVP und FDP begrüssen den Verkauf. Die SVP ist für den Verkauf, schliesst sich aber betreffend Kindergarten und Naturschutzzone der Haltung der GPK an. Sieh sieht aber noch einige offene Punkte, die den Kauferlös für die Gemeinde schmälern werden. Für die L2O wird das Land auf Stirnrüti verkauft, um möglichst schnell dem Meistbietenden zu verkaufen und Geld in die Gemeindekasse zu spülen. Sie wünscht eine wohnpolitische Steuerung bei Grundstücken der Gemeinde und das Land nicht ohne Auflagen verkaufen. Sie ist deshalb für Ablehnung des Berichtes und Antrages.
Der Antrag der GPK wird abgelehnt, dass der Unterhalt der Naturschutzzone die Käuferin zu tragen hat. Hingegen wird der Antrag der GPK gutgeheissen, den Verkaufserlös für Einlagen in die Vorfinanzierung Kindergarten mit 600'000 Franken und 6.1 Mio. Franken für das Oberstufenschulhaus zu verwenden. Der Einwohnerrat genehmigt den Verkauf mit 14:11 Stimmen.
Gemäss Gemeindeordnung unterliegt der Beschluss dem fakultativen Referendum. Ein Antrag, diesen dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, wird mit 11:14 Stimmen abgelehnt.
Mit 2/5-Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann gemäss Gemeindeordnung das parlamentarische Referendum ergriffen werden. Von 28 anwesenden Einwohnerrätin und Einwohnerräten ergreifen 12 Ratsmitglieder schriftlich das Referendum. Somit entscheiden die Stimmberechtigten über den Verkauf des Grundstücks Nr. 1650 an der Urne
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