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Interpellation Nr. 2023-760 von Frank Matter, L20, und Mitunterzeichnenden: AFR18 - Urteil des Kantonsgerichts zum Finanzausgleich 2020

Nummer
2023-760
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
5. Januar 2023
Verfasser/Beteiligte
Matter Frank (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)

Noel Schemm, L20 (Mitunterzeichner/in)
Charlotte Schwegler, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 5. Januar 2023
Schriftlich beantwortet am 23. März 2023

Das Kantonsgericht Luzern hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 2022 die Beschwerde der Stadt Luzern und der Gemeinden Dierikon, Eich, Meggen und Schenkon gegen die Finanzausgleichsverfügung des Regierungsrats gutgeheissen. Demnach war die Festlegung der Finanzausgleichsbeträge 2020 unrechtmässig, da sie auf einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftigen Gesetz berechnet wurden. Die Stadt Luzern rechnet nun mit einer nachträglichen Zahlung des Kantons im Umfang von mehreren Millionen Franken[1]. Die Gemeinde Horw hat seinerzeit auf eine Beschwerde verzichtet. Für sie wie für alle anderen Gemeinden, die keine Beschwerde erhoben hatten, gilt unverändert die neue (falsche) Berechnung.

Die AFR18 hat neben dem Finanzausgleich deutliche Auswirkungen zu Lasten der Gemeinde Horw. Aus diesem Grund hat der Einwohnerrat Horw an seiner Sitzung vom 21. November 2019 denn auch folgende Protokollbemerkung zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020 einstimmig überwiesen: «Der Einwohnerrat beauftragt den Gemeinderat, beim Kanton über alle möglichen Kanäle Einfluss zu nehmen, damit sich die bekannten Fehlentwicklungen der AFR18 nicht weiterhin inadäquat zu Lasten der Gemeinde auswirken.» [2]

Der Interpellant und die Mitunterzeichnenden möchten dazu vom Gemeinderat wissen:

  1. Wurde die Gemeinde Horw von der Stadt Luzern oder einer der anderen Gemeinden angefragt, ob sie bei der gemeinsamen Beschwerde mitmacht?
  2. Aus welchen Gründen hat der Gemeinderat entschieden, auf eine Beschwerde gegen die Verfügung des Finanzausgleichs 2020 zu verzichten?
  3. Wie hoch wäre die Einsparung bzw. die Rückzahlung zugunsten der Gemeinde Horw gewesen, hätte sie ebenfalls Beschwerde gegen die Finanzausgleichsverfügung erhoben?
  4. Mit welchen konkreten Mitteln hat sich der Gemeinderat in den letzten drei Jahren beim Kanton im Sinne der Protokollbemerkung des Einwohnerrates vom 21. November 2019 eingesetzt?
  5. Welche Ergebnisse hat der Gemeinderat durch seinen Einsatz gemäss Frage 4 erreichen können?
  6. Welche weiteren Mittel wären denkbar bzw. hat der Gemeinderat in naher Zukunft noch geplant?

Besten Dank für die Beantwortung der Interpellation.

 

[1] Medienmitteilung der Stadt Luzern «AFR18: Beschwerde der Stadt Luzern und weiterer Gemeinde gutgeheissen

https://www.stadtluzern.ch/aktuelles/newslist/1707302

[2] Kurzprotokoll der Einwohnerratssitzung vom 21. November 2019

https://www.horw.ch/politbusiness/807589

 

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_760_AFR18_-_Urteil_Kantonsgericht_zum_Finanzausgleich_2020.pdf (PDF, 186.36 kB) Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_760_AFR18_-_Urteil_Kantonsgericht_zum_Finanzausgleich_2020.pdf
Datum Sitzung