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Dringliche Interpellation Nr. 611/2012 von Thomas Zemp, CVP: Grabräumung

Nummer
611/2012
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
19. Juni 2012
Verfasser/Beteiligte
Thomas Zemp (Verfasser/in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 611/2012
Grabräumung
Zemp Thomas, CVP

Eingegangen am 19. Juni 2012
Als dringlich erklärt am 21. Juni 2012 - die Behandlung erfolgt an der nächsten Einwohnerratssitzung
Schriftlich beantwortet am 18. Oktober 2012 (siehe Anhang)

Im Kantonsblatt Nr. 45 vom 12. November 2011 hat die Friedhofverwaltung Horw die Räumung folgender Gräber bis spätestens 31. Januar 2012 öffentlich bekannt gegeben:
  • Erdbestattungsreihengräber der Bestattungsjahre bis 1991
  • Plattengräber der Bestattungsjahre bis 1991
  • Urnenreihengräber der Bestattungsjahre bis 2001
  • Kleinkindergräber der Bestattungsjahre bis 2001
Die Angehörigen der Verstorbenen wurden gebeten, die Grabdenkmäler und Pflanzen bis zum obgenannten Zeitpunkt zu entfernen. Über die nach dem 31. Januar 2012 noch stehenden Grabdenkmäler und Pflanzen verfügt die Friedhofverwaltung.

Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Fragen zum Sachverhalt zu beantworten:
  • Wurden die betroffenen Gräber per Dato ausnahmslos geräumt?
Falls dem nicht so ist:
  • Wie viele Ausnahmen gibt es?
  • Wie begründen sich diese Ausnahmen?
  • Wer hat allfällige Ausnahmebewilligungen erteilt?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage wurden allfällige Ausnahmebewilligungen erteilt?

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_611_Grabraumung.pdf (PDF, 32.5 kB) Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_611_Grabraumung.pdf
Datum Sitzung