Beschluss Nr. 1485 Verkauf Grundstück Nr. 1044, Allmendstrasse
- Nummer
- 1485
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 21. Juni 2012
- Beschreibung
- Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Verkauf des Grundstücks Nr. 1044 für 10 Mio. Franken. Die CVP ist fast einstimmig für den Verkauf. Sie verlangt, dass bis zur Abstimmung über den Verkauf des Grundstücks Nr. 1044 der Gemeinderat zielführend die Verhandlungen mit der Stiftung Betagtenzentrum führt, damit für die Realisierung von Alterswohnungen durch die Stiftung eine Lösung im Ortskern gefunden wird. Die SVP ist eigentlich grundsätzlich gegen den Verkauf von Land der Gemeinde - im vorliegenden Fall kann die SVP aber von dieser Haltung abweichen. Die FDP unterstützt den Verkauf des Grundstücks ebenfalls. Die L2O hat den Verkauf in ihrer Fraktion hingegen kontrovers diskutiert.
Der Einwohnerrat sieht wie der Gemeinderat mit dem Verkauf und der Überbauung des Grundstücks eine Signalwirkung für den Start der Realisierung von horw mitte. Der Verkauf des Grundstücks Nr. 1044 ist für die Gemeinde richtig und wichtig.
Der Gemeinderat bekräftigt, dass auch für ihn die Realisierung von Alterswohnungen im Zentrum von zentraler Bedeutung ist, dies hat er auch dadurch bekräftigt, dass in den übrigen im Baurecht abzugebenden Grundstücken im Ortskern eine definitierte Anzahl Alterswohnungen realisiert werden müssen. Auch im auf Grundstück Nr. 1044 zu erstellenden Gebäude lassen sich im gehobenen Segment Wohnungen fürs Alter realisieren. Das Angebot der Gemeinde an die Stiftung Betagtenzentrum steht, dass auch diese im Ortskern auf einem der Baufelder Alterswohnungen realisieren kann.
Der Einwohnerrat stimmt dem Bericht und Antrag mit 22:2 Stimmen zu. Damit wird das Grundstück Nr. 1044 an die HRS Investment AG verkauft. Der Verkaufserlös wird wie folgt verwendet: 2 Mio. Franken Einlage in Vorfinanzierung "horw mitte", 3 Mio. Franken in Vorfinanzierung Oberstufenschulhaus, 4 Mio. Franken in Vorfinanzierung 2. Etappe Ortskern und den Restbetrag abzüglich Buchwert des Grundstücks, somit rund 600'000 Franken, in die Vorfinanzierung Sanierung Gemeindehaus.
Der Beschluss über den Landverkauf unterliegt dem obligatorischen Referendum.
Zugehörige Objekte
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