Beschluss Nr. 1488 Zonenplanänderung Wegmatt
- Nummer
- 1488
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 21. Juni 2012
- Beschreibung
- Die Bau- und Verkehrskommission sowie die FDP unterstützen den Antrag des Gemeinderates, die zur Diskussion stehenden Grundstücke in der Wegmatt im nördlichen Teil der Wohn- und im südlichen Teil der Arbeits- und Wohnzone zuzuweisen.
Die CVP sieht bereits einen enormen Anteil an Wohnzonen in Horw. Es sei ungeeignet, direkt an der Bahnlinie eine reine Wohnzone schaffen. Der Anteil an Arbeits- und Wohnzonen erachtet sie in Horw als nicht übermässig und es sind kaum leerstehende Gewerbeflächen zu finden. Die CVP will deshalb die gesamten Grundstücke der Arbeits- und Wohnzone zuweisen.
Für die SVP ist die Wegmatt nach wie vor eine ideale Fläche für die Arbeits- und Wohnzone und bleibt deshalb bei ihrer Haltung.
Die FDP unterstützt den Antrag des Gemeinderates. In "horw mitte" gibt es aus ihrer Sicht genügend Möglichkeiten für die Realisierung von Gewerberäumlichkeiten. Mit einer Wohnzone bietet sich die Möglichkeit, auch für junge mittelständige Familien weiteren Wohnraum zu schaffen.
Auch die L2O sieht in "horw mitte" genügend Möglichkeit für die Schaffung von Gewerberaum und unterstützt ebenfalls den Gemeinderat. Nach der Schaffung der Wohnzone haben aus Sicht der L2O die Grundeigentümer jedoch eine Gleisüberquerung zu realisieren. Eine entsprechende Bemerkung, in entsprechende Verhandlungen zu treten, wird mit 23:0 Stimmen überwiesen.
Die Zuweisung des südlichen Teils der Wegmatt in eine Arbeits- und Wohnzone ist unbestritten. Dass der Gemeinderat nun den nördlichen Teil trotz dem anderslautenden früheren Entscheid des Einwohnerrates einen reinen Wohnzone zuordnen will, erachten einzelne Ratsmitglieder als bemühend. Man habe sich bereits mehrmals mit dem Geschäft befasst. An der Ausgangslage habe sich seither nichts geändert.
In der Schlussabstimmungist beschliesst der Einwohnerrat einstimmig, den südlichen Teil der Wegmatt der Arbeits- und Wohnzone zuzuordnen. Im nördlichen Teil wird der Entscheid dann knapp. Mit 14 Stimmen obsiegt der Antrag, auch diese Fläche der Arbeits- und Wohnzone zuzuordnen und die unerledigten Einsprachen abzuweisen. 12 Stimmen waren für eine Gutheissung der Einsprachen und der Zuordnung in die viergeschossige Wohnzone.
Mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden kann der Einwohnerrat beschliessen, ein Geschäft, das der zweifachen Lesung unterliegt, in einer Lesung zu beschliessen. Die entsprechende Merheit kommt jedoch nicht zu stande, weshalb der Einwohnerrat nochmals in einer 2. Lesung über die Zonenzuordnung entscheiden wird. Schlussendlich haben dann noch die Stimmberechtigten ihre Zustimmung zu erteilen.
Zugehörige Objekte
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