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Richtplan Seefeld: Gemeinderat hat die Mitwirkungseingaben beraten

31. Oktober 2024
Im Mitwirkungsverfahren zum Richtplan sind 228 Eingaben eingegangen. Der Horwer Gemeinderat hat die Anliegen behandelt. Dabei hat er am Richtplan Anpassungen vorgenommen.
Horwer Seefeld aus der Luft
Das Horwer Seefeld und der Talboden.

Die Auflage zur Mitwirkung des kommunalen Richtplans Seefeld dauerte vom 30. April bis 15. Juni. Das Gebiet Seefeld soll in den nächsten Jahren etappenweise weiterentwickelt werden. Damit sollen die heute bereits vorhandenen Nutzungen und Funktionen mit ökologischem und gesellschaftlichem Wert gestärkt werden. So gegensätzlich wie die Interessen sind die Begehren und Fragen.

Von den 228 Mitwirkungseingaben sind 161 gleichlautend. Gemäss diesen Eingaben würden die Anliegen der Sportvereine und deren Bedürfnisse im Richtplan ungenügend berücksichtigt. Dem gegenüber stehen die Interessen von zahlreichen Einzelpersonen, Vereinen und Verbänden, die sich für eine Ausweitung des Naturschutzes stark machen. Das Thema Naturschutz wird verschiedentlich erwähnt. So werden zum Beispiel von den Mitwirkenden die vorgesehenen Naturschutz-Pufferzonen als zu klein, zu gross oder gar unnötig bezeichnet. Vielen Mitwirkenden ist es zudem ein grosses Anliegen, dass nicht nur die Sportvereine und die Natur, sondern auch die breite Bevölkerung von der Entwicklung des Seefelds profitiert.

Die Verlegung und Neugestaltung des Seeuferwegs ist ebenfalls ein grosses Thema. Der geplante Rückbau des «Prügelwegs» wird von den Schutzverbänden gefordert, aber gleichzeitig von zahlreichen Mitwirkenden kritisiert. Zudem wird ein Verzicht auf den neu geplanten Fussweg, insbesondere vom Dorfbach zum Rankried, gefordert.

Befürchtungen und Anliegen

Einige Mitwirkende befürchten, dass das Seefeld zu einer zweiten «Ufschötti» werden könnte – mit zunehmenden und unkontrollierbaren Lärm-, Licht- und Abfallemissionen. In diesem Zusammenhang wird angeregt, das Seebad weiterhin als geschlossene Anlage zu betreiben, um entsprechende Probleme besser kontrollieren zu können.

Diverse Rückmeldungen sind ausserdem eingegangen zur geplanten Aussichtsplattform und zum Publikumsweiher sowie zu Anzahl, Lage, Nutzung und Gestaltung der Bauten und Anlagen, zur Aufhebung des Campingplatzes und zur Verlegung der Parkplätze.

Die vollständige Umsetzung des kommunalen Richtplans Seefeld hängt von der Verfügbarkeit der Parzellen ab, die aktuell noch in Privatbesitz sind. Es ist daher noch offen, wann welche Etappe realisiert wird.

Der Mitwirkungsbericht führt alle im Rahmen der öffentlichen Auflage zur Mitwirkung eingegangenen Begehren, Begründungen, Hinweise und Fragen sowie die daraufhin vorgenommenen Erwägungen des Gemeinderats auf. Die Mitwirkenden werden schriftlich eine Identifikationsnummer zu ihren Eingaben erhalten.

Teilbereiche des Seeuferweg werden angepasst

Die wichtigsten Anpassungen am kommunalen Richtplan Seefeld, welche der Gemeinderat aufgrund der Mitwirkungseingaben vorgenommen hat, sind nachfolgend aufgelistet:

  • Der «Prügelweg» wird im bisherigen Rahmen erhalten und unterhalten, aber nicht weiter ausgebaut.
  • Der neue Seeuferweg wird realisiert, aber auf die verlängerte Wegverbindung zwischen dem Dorfbach und dem Rankried wird verzichtet.
  • Auf die Erstellung eines Aussichtsturms wird verzichtet.
  • Der bestehende Weiher wird reaktiviert oder neu gebaut.

Damit respektiert der Gemeinderat das vielfach geäusserte Anliegen, am bestehenden «Prügelweg» in bestehendem Umfang festzuhalten und diesen weiterhin zu unterhalten. Der Prügelweg wurde vor 40 Jahren durch den Kanton bewilligt und ist in der «Verordnung zum Schutz des Steinibachriedes in der Gemeinde Horw» sowohl im Verordnungstext wie auch im zugehörigen Plan festgehalten.

Im Gegenzug verzichtet der Gemeinderat auf Massnahmen, die gemäss Schutzverordnung aufgrund der zusätzlichen Belastung des Schutzgebietes eine Ausnahmebewilligung erfordert hätten. Namentlich auf den Aussichtsturm und die neue Wegverbindung zum Rankried. Damit wird eine ökologisch und gesellschaftlich gut ausbalancierte Lösung sichergestellt.

Diese Änderungen wurden noch nicht vom Kanton vorgeprüft. Ausserdem bedarf der kommunale Richtplan Seefeld einer Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Luzern. Die Änderungen durch den Gemeinderat sind somit erst provisorisch. Somit ist es möglich, dass die Mitwirkungsresultate punktuell anders umgesetzt werden als in den Erwägungen des Gemeinderats dargelegt.

Den Mitwirkungsbericht zum kommunalen Richtplan Seefeld ansehen

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