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Schutzräume werden periodisch kontrolliert

14. Februar 2025
Für den Bedarfsfall müssen Schutzräume stets technisch betriebsbereit sein, man muss sie innerhalb von fünf Tagen als Schutzraum in Betrieb nehmen können. Deshalb setzt der Kanton Luzern periodische Kontrollen an.
So sieht es in Schutzräumen häufig aus. 

Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften erhalten jeweils eine Anmeldung der kantonalen Abteilung Zivilschutz. Innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Anmeldung müssen sie sich per E-Mail oder Telefon melden. Ein Merkblatt hilft, sich auf die Kontrolle vorzubereiten. Das kann sich lohnen: Die Kontrolle ist gratis, aber Nachkontrollen kosten mindestens 200 Franken. Bei der Kontrolle muss die Eigentümerschaft anwesend oder durch jemanden vertreten sein. Die allfälligen Mängel werden besprochen, der Prüfbericht muss unterschrieben werden.

Zum Merkblatt

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