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Gemeinde bietet Beratung bei Elektroauto-Ladestationen an

7. März 2025
Ab 2025 wird beim Bau oder bei der Sanierung von Einstellhallen unter gewissen Voraussetzungen eine Ladeinfrastruktur für Autos zur Pflicht.

Einstellhallen von Wohnhäusern mit mehr als zwei Parkplätzen müssen neu mit einer Grundausrüstung für das Laden von Elektrofahrzeugen ausgerüstet werden. Das Gleiche gilt für Gebäude, die mehr als sieben Parkplätze für Beschäftigte bereitstellen.

Wer sich jetzt fragt, ob und wie es möglich sein soll, mehrere Elektrofahrzeuge aufzuladen, der darf sich bei der Gemeinde melden. Diese bietet eine Beratung mit einer unabhängigen Person an, die sich anschaut, wieviel Energie zur Verfügung steht und wie es um die Infrastruktur steht. So erhält man eine solide Grundlage für Ladeinfrastruktur-Offerten. Die Beratung kostet 100 Franken, die Gemeinde Horw zahlt die restlichen 400 Franken.

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