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Postulat Nr. 569/2006 von Jan Holecek, CVP, und Mitunterzeichnender: Änderung von Art. 9 des Bau- und Zonenreglements

Nummer
569/2006
Geschäftsart
Postulat
Status
Erledigt
Datum
5. Januar 2006
Verfasser/Beteiligte
Jan Holecek (Erstunterzeichner/in)
Beschreibung
Einwohnerrat Horw
Postulat Nr. 569/2006 (von Dringlicher Motion Nr. 253/2006 umgewandelt)
Eingegangen 05.01.2006
Als Postulat überwiesen 26.01.2006
Abgeschrieben 25.09.2008

Jan Holecek, CVP, und Mitunterzeichnender
Änderung von Art. 9 des Bau- und Zonenreglements

Die Horwer Halbinsel befindet sich im Bundesinventar der schützenswerten Landschaften. Sämtliche im Bau- und Zonenreglement ausgeschiedenen Landhauszonen A und B liegen auf der Horwer Halbinsel. Die Bauvorschriften für diese Zone wurden bei der letzten Ortsplanungsrevision erheblich verschärft. Der Gesetzgeber wollte insbesondere höhere, der Landschaft nicht angepasste Bauten verhindern. So darf bei Bauten in der Landhauszone das Untergeschoss an keiner Stelle mehr als 80 cm in Erscheinung treten, wenn zwei Vollgeschosse erstellt werden. Die Firsthöhe beträgt lediglich 8.50 m. Die Zonenplanbestimmungen gestatten somit keine höheren Bauten. Aufgrund des Wettbewerbs der Mobilfunkanbieter entsteht auch ein Druck auf die Landhauszonen, wo 20 bis 30 m hohe Antennen errichtet werden sollen. Diese Antennen fallen nicht unter die Höhenbegrenzung der Firsthöhe von 8.50 m. Es ergibt keinen Sinn, für den Schutz des Landschaftsbildes strenge Bauvorschriften aufzustellen und daneben technische Installationen, welche dreimal höher als die zulässigen Bauten sind, zu bewillligen.
Wir ersuchen den Gemeinderat deshalb, Art. 9 Abs. 2 des Bau- und Zonenreglements wie folgt zu ergänzen:
Technisch notwendige Aufbauten und technische Anlagen dürfen die Firsthöhe um höchstens 2.00 m überragen.

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Datum Sitzung