Einwohnerrat Horw
Dringliches Postulat Nr. 567/2006
Eingegangen 13.01.2006
Überwiesen 26.01.2006
Abgeschrieben 22.10.2009
Jenni Roger, FDP, und Mitunterzeichnende
Mobilfunkantennen Stutz
Am 15. Dezember 2005 hat die Grundstückeigentümerin Stutzring 2, St. Niklausen, ein Baugesuch eingereicht zur Erstellung einer Mobilfunkantennenanlage. Eine Anlage, die, wie es der Gemeinderat selbst auf seiner eigenen Homepage schreibt, bewilligt werden muss. Auch unzählige Einsprachen können dieses Vorhaben über kurz oder lang eventuell nicht verhindern, wie dies die Bundesgerichtspraxis zeigt.
Das Postulat 544/2004 von Einwohnerrat J. Holecek mit der Forderung "Mobilfunkanlagen auf Grundstücken der Einwohnergemeinde, insbesondere auf der Horwer Halbinsel sei zu verzichten", wurde vom Einwohnerrat am 17.03.2005 abgelehnt. Gegen den Willen des Einwohnerrates erstellte der Gemeinderat neue Richtlinien (Nr. 670 Ausgabe 29. Sept. 2005). Diese schränken den Ausbau von Mobilfunkantennen in erheblichem Masse ein. Diese Richtlinien verlangen unter Artikel 4, d) Technische und wissenschaftliche Aspekte Abs. 2 "Anlagen verschiedener Gesuchsteller sind wenn möglich auf einer einzigen Anlage zusammenzufassen".
Privatgrundstücke unterliegen nicht solchen restriktiven Richtlinien, sodass innert 200 Metern zwei solcher Antennen entstehen, in diesem Fall paradoxerweise von ein und demselben Mobilfunkanbieter, weil ihm keine Ausbaumöglichkeit resp. Vertragsverlängerung gewährt wird. Die bestehende An-lage auf dem gemeindeeigenen Grundstück ist im Gegensatz zu der neu geplanten Anlage weitaus weniger in unmittelbarer Nähe der vom Gemeinderat beschriebenen "Besonders empfindlichen Personengruppen" sowie "Besonders empfliche Standorte".
Da wir überzeugt sind, dass diese neuen Umstände eine wesentliche Abweichung von der ursprünglichen Idee der erwähnten Richtlinien sind, ersuchen wir den Gemeinderat auf folgende Punkte hinzuwirken:
- Die neu erstellten Richtlinien Nr. 670 nochmals zu prüfen und allenfalls zu ändern, um eine Vertragsverlängerung resp. einen kontrollierten Ausbau zu ermöglichen.
- Eine Lösung zu finden, die den Bau einer zweiten Mobilfunkantenne im Wohnquartier Stutz nicht erforderlich macht.
- Allenfalls einen Standort ausserhalb des Wohnquartiers zu finden und aktiv Einfluss zu nehmen, um Ausnahmebewilligungen bei den zuständigen kantonalen Ämtern (betr. Landwirtschafts- und Waldzone) zu erhalten.
- Bei einem allfälligen Ausbau der bestehenden Antenne auf dem gemeindeeigenen Grundstück eine maximale Leistung zu vereinbaren.
- Die neu geplante Mobilfunkantenne am Stutzring 2 mit allen dem Gemeinderat zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern.