Postulat Nr. 2017-676 von Wiezel Caroline, L20, und Mitunterzeichnende; Ausweisung einer Grünzone zum Gewässerschutz mit Schutzraum für artenreiches Hochstaudenried
- Nummer
- 2017-676
- Geschäftsart
- Postulat
- Status
- Abgelehnt
- Datum
- 13. April 2017
- Verfasser/Beteiligte
- Caroline Wiezel (Erstunterzeichner/in)
Nathalie Portmann (Erstunterzeichner/in)
Jasmin Ziegler-Hüppi (Mitunterzeichner/in) - Beschreibung
- Postulat Nr. 2017-676
Ausweisung einer Grünzone zum Gewässerschutz mit Schutzraum für artenreiches Hochstaudenried
Wiezel Caroline, L20, und Mitunterzeichnende
Eingegangen am 13. April 2017
Nicht überwiesen am 14. September 2017
Am Waldrand des Hinderbachwaldes liegt das Grundstück Nr. 1035, das heute zur Hälfte in der Grünzone und zur Hälfte in der Bauzone liegt. Auf diesem Grundstück befindet sich gemäss Urteil vom Kantonsgericht Luzern vom 22.November 2016 ein Gewässer im Sinn des Gewässerschutzgesetzes (GSchG), was insbesondere bei der Bebauung desselben zu berücksichtigen ist. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG, SR 814.20) bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen (Art . 1 GSchG). Es gilt für alle ober- und unterirdischen Gewässer (Art. 2 GSchG). Der vom GSchG angestrebte Schutz erstreckt sich auf die natürlichen und künstlichen, die öffentlichen und privaten Gewässer mit Einschluss der Quellen. Dem Gewässerschutzrecht liegt mithin der Gedanke zu Grunde, dass prinzipiell allen Gewässern der gleiche Schutz zukommen soll (BBI 1987 II 1104; Vallender/Morell, Umwelt-recht, Bern 1997, & 13 N 4).
Demnach ist die Notwendigkeit gegeben, den Wald- und Wiesenbach über das Grundstück Nr. 1035 als Gewässer zu schützen und einen Schutzraum entsprechend dem Gesetz zu definieren. Dieser Schutzraum muss im Zonenplan als Grünzone ausgewiesen werden, um damit zu verhindern, dass das Gewässer und sein naturnahes Ufer verbaut wird und das bestehende artenreiche Hochstaudenried (Flachmoor) mit einer Deckung der Flachmoorarten von > 90% (Pkt. 5, Gerichtsgutachten der Schenker Korner Richter AG Luzern, vom 16. August 2016) unwiederbringlich zerstört wird. Die Grünzone ist weiterhin freizuhalten von Bauten und Anlagen.
Das Gewässer mit seinem Schutzraum muss in das entsprechende Kataster (Gewässerschutz-karte) des Kantons Luzern aufgenommen werden.
Der Gemeinderat soll sich aktiv für die Umzonung einsetzen und das Gewässer im jetzigen Verlauf und naturnahen Zustand schützen.
Zugehörige Objekte
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