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Interpellation Nr. 2017-673 von Jürg Biese, FDP, und Mitunterzeichnenden: Mandatsentschädigungen und Pensen von Gemeinderäten in Horw

Nummer
2017-673
Geschäftsart
Interpellation
Status
Eingereicht
Datum
9. Oktober 2017
Verfasser/Beteiligte
Biese Jürg (Erstunterzeichner/-in), Maissen Stefan (Mitunterzeichner/-in)

Ulrich Nussbaum (Mitunterzeichner/in)
Mario Schenkel (Mitunterzeichner/in)
 

Beschreibung
Interpellation Nr. 2017-673
Mandatsentschädigungen und Pensen von Gemeinderäten in Horw
Biese Jürg, FDP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 9. Oktober 2017
Schriftlich beantwortet am 23. November 2017

Die Gemeinde Kriens schreibt zurzeit Schlagzeilen, da Absprachen innerhalb des Gemeinderates bezüglich des Umgangs mit reduzierten Gemeinderats-Pensen, zusätzlichen Mandaten und entsprechenden Entschädigungen publik wurden. Es wurde sogar ein Zusammenhang zwischen der Auslagerung des Krienser Heimes und dem Mandat eines Gemeinderates als Verwaltungsrat der neuen Heim-AG hergestellt und vermutet, dass die Verselbständigung des Krienser Heimes forciert wurde, damit der entsprechende Gemeinderat sein reduziertes Pensum als Gemeinderat mit der Entschädigung für sein Verwaltungsratsmandat kompensieren könne.

Die Gemeinde Horw steht vor dem Entscheid einer Verselbständigung des Kirchfelds und es wurden bereits anlässlich der Infoveranstaltung vom 30. August 2017 sowie bei der ersten Beratung des B+As Nr. 1591 "Überführung Kirchfeld, Haus für Betreuung und Pflege in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft" Fragen respektive Erwartungen bezüglich Regelung der Entschädigung der Gemeinderäte gestellt, jedoch noch keine genauen Angaben dazu gemacht.

Es ist bekannt, dass die Gemeinderäte im Rahmen ihrer Funktion für Aufgaben in den Gemeindeverbänden oder anderen übergeordneten Institutionen (wie z.B. REAL) Entschädigungen erhalten, die meines Wissens nicht alle in die Gemeindekasse gehen, sondern den Gemeinderäten einen Zusatzverdienst ermöglichen. Dies lässt sich grundsätzlich damit rechtfertigen, dass die Gemeinderäte der Gemeinde Horw mit Pensen zwischen 60 % und 75 % zumindest finanziell keine 100 %-ige Anstellung ausweisen und deshalb für weitere Einnahmequellen durch zusätzliche Mandate oder Beschäftigungen selber besorgt sein müssen.

Im Sinne der Transparenz drängen sich nicht zuletzt aufgrund der Diskussionen in der Gemeinde Kriens aufgrund der vorgenannten Ausgangslage folgende Fragen auf:
  1. Wie ist in der Gemeinde Horw der Umgang mit Entschädigungen für Mandate geregelt, welche im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Gemeinderat stehen, jedoch zusätzlich entschädigt werden?
  2. Gibt es interne Regelungen oder Abkommen dazu? Wie sehen diese aus?
  3. Wo sind diese allfälligen Regelungen festgehalten?
  4. Welche Arten von externen Zusatzmandaten mit separater Vergütung werden von Gemeinderäten wahrgenommen? Wie ist die Verteilung dieser Mandate innerhalb des Gemeinderates und wie hoch sind die jeweiligen Vergütungen?
  5. Wie ist die Abgrenzung zwischen Mandaten in Verbänden und übergeordneten Institutionen mit zusätzlicher Vergütung für den Gemeinderat und Mandaten im Rahmen von Gemeinderats-Aufgaben ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch zugunsten eines Gemeinderates definiert?
  6. Gibt es aktuelle "Grenzfälle" (Fälle im Graubereich?). Welche?
  7. Bei einer Verselbständigung des Kirchfelds in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft ist eine Entschädigung der Verwaltungsräte vorgesehen. Mindestens ein Verwaltungsratssitz soll durch einen Gemeinderat besetzt werden. Zudem fallen durch die Auslagerung des Kirchfelds Aufgaben im Sozialdepartement weg. Was hat diese Auslagerung des Kirchfelds für einen Einfluss auf das Pensum des Sozialvorstehers? Wie ist der Umgang mit der Entschädigung von Gemeinderäten als Verwaltungsräte in der neuen Aktiengesellschaft Kirchfeld geregelt respektive vorgesehen?
Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

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Datum Sitzung