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Dringliches Postulat Nr. 594/2007 von Ruedi Meier, FDP: Sanierung Gemeindehaus

Nummer
594/2007
Geschäftsart
Dringliches Postulat
Status
Erledigt
Datum
18. September 2007
Verfasser/Beteiligte
Rudolf Meier (Verfasser/in)
Beschreibung
Dringliches Postulat Nr. 594/2007
Sanierung Gemeindehaus
Meier Ruedi, FDP

Eingegangen am 13. September 2007
Abgelehnt am am 20. September 2007

Die Sanierung des Gemeindehauses ist unbestritten, die Sicherheit wäre gewährleistet und die Kunden-freundlichkeit massiv verbessert. Auch kann erfreulicherweise zur Kenntnis genommen werden, dass mit einer Effizienzsteigerung in den Arbeitsabläufen von mindestens 10% gerechnet werden kann.

An der Orientierung vom 10. September 2007 über das Bauvorhaben Sanierung Gemeindehaus gab es eine klare Aussage des für die Bearbeitung des Kostenvoranschlages verantwortlichen Architekten, dass bei einer Etappierung unverhältnismässig höhere Kosten anfallen, die eine Realisierung in Etappen nicht rechtfertigen.

Gemäss Aussage der bbo planungen ag (Herr P. Hegi) wurde keine Vorprüfung durch die kantonale Gebäudeversicherung vorgenommen. Es ist eventuell damit zu rechnen, dass zusätzlich eine Nottreppe als Fluchtweg zu installieren ist, und Mehrkosten durch zusätzliche Auflagen entstehen.

Über die zu erwartenden Mehrkosten einer Etappierung sind diverse Zahlen genannt worden, von ca. Fr. 220'000.00 bis 500'000.00 je nach Darstellung und Schatzungen.

Gemäss der nachfolgenden Aufstellung wäre es mehr als unverhältnismässig, solche Mehrkosten in Kauf zu nehmen. Fertig sanierte Bauteile müssten wieder abgebrochen werden, teilweise ergänzt oder erneuert werden. Im Weiteren wäre der Betrieb zweimal durch Bauarbeiten gestört, das Personal und die Kunden müssten überdies mit diversen Provisorien und Staub- und Lärmimmissionen vorlieb nehmen.

Die Anpassarbeiten der Malerarbeiten wären nach einer Sanierung in ca. 5-7 Jahren nicht fachgerecht lösbar (Farbunterschiede etc.). Im Weiteren sind die anderen Anpassarbeiten als Flickwerk zu bezeichnen (Decken, Bodenbeläge, Wandanschlüsse etc.) und entsprechen nicht der Norm.

Nachfolgende Aufstellung der zu erwartenden Mehrkosten, beruht auf Erfahrungswerten ist eine Schatzung:

Mehrkosten bei einer Etappierung (Annahme)
(Annahme Sanierung in 8 Jahren)

045’000 Räumungen, Demontage und Provisorien
050’000 Schützen von Bauteilen und Staubwände (Sicherheit)
020’000 Reinigung
240’000 Anpassungsarbeiten*)
135’000 Sonnenschutzfilm (Fenster)
490’000 Zwischentotal
040’000 Unterhalt an Fassade (8 Jahre)
144’000 Einsparung Heizkosten (8 Jahre)
060’000 Teuerung (Annahme)
734’000 Gesamttotal

*) Brüstungsbereich, Wärmeverteiler, Verkabelung, Gipser- und Malerarbeiten, Decken- und Bodenanschlüsse

Ich schlage deshalb dem Gemeinderat und Einwohnerrat vor, auf eine Etappierung zu verzichten, und die Sanierung der Fassade zeitgleich mit der Innensanierung durchzuführen.

Sanierung Gebäudehülle
0045’000 Baustelleneinrichtung
0045’000 Fassadengerüst
0270’000 Fassade
1410’000 Fenster
0020’000 Eingang / Türen
0065’000 Steildächer
0252’000 Flachdächer
0048’000 Reserven / Unvorhergesehenes
2155’000 Total
0275’000 Honorare / Nebenkosten
2430'000 Gesamttotal Aussensanierung

Innensanierung
2193’000 Gemäss B+A (ohne Honorar + ohne Unvorhergesehenes)
0132’000 abzüglich Einsparungen von ca 6 %
2061’000 Zwischentotal
0034’000 Unvorhergesehenes
2095’000 Total
0285’000 Honorare (ohne Fachplaner)
2380'000 Gesamttotal Innensanierung

Einsparungen von ca 6% der Bausumme (Innenausbau) wären problemlos realisierbar.

Aus terminlichen Gründen (die 4. Etage EX-Bauamt ist seit längerer Zeit ungenützt) schlage ich dem Gemeinderat vor, dem Einwohnerrat ein Kostendach über die Sanierungsarbeiten vorzulegen.

Variante A
Die Gebäudehülle im Betrage von Fr. 2'430'000.00 und die Innensanierung im Betrage von Fr. 2'380'000.00 jedoch zusätzlich die Verlegung des Eingangs an den Gemeindehausplatz im Betrage von Fr. 160'000.00 ergeben Gesamtkosten von Fr. 4'970'000.00. Aus Rücksicht der Schatzung gemäss B+A Absatz 11 ergibt sich ein Kostendach von Fr. 5'160'000.00.


Variante B
Die Gebäudehülle im Betrage von Fr. 2'430'000.- und die Innensanierung im Betrage von Fr. 2'380'000.00. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von Fr. 4'810'000.00. Aus Rücksicht der Schatzung gemäss B+A Absatz 11 ergibt sich ein Kostendach von Fr. 5'000'000.00.


Zu prüfen ist ebenfalls die Vergabe der Architekturleistungen sowie der diversen Fachplaner, mit einem Einladungsverfahren könnten diverse Honorarofferten eingeholt werden. Die Unternehmerofferten sollten im Submissionsverfahren, kleinere Auftragsvolumen im Einladungsverfahren eingeholt werden.

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