Beschluss Nr. 1589 A Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost Bebauungsplan Kernzone Dorfkern Ost
- Nummer
- 1589 A
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 25. Oktober 2019
- Beschreibung
Der Einwohnerrat hat die Teiländerung des Zonenplans A im Bereich Dorfkern Ost sowie den Bebauungsplan Kernzone Dorfkern Ost inklusive Situationsplan und Sonderbauvorschriften in erster Lesung beraten.
Der Rat befand über eine überarbeitete Planung, nachdem er im Juni 2017 die ursprüngliche Planung zurückgewiesen hatte. Der historische Ortskern von Horw hat gemäss Gemeinderat einen hohen identitätsstiftenden Wert und soll in der noch bestehenden Substanz und Situierung geschützt zu werden. Gleichzeitig soll aber auch eine massvolle Weiterentwicklung möglich sein.
In der Detailberatung wurde dem Antrag der BVK, bei den Sonderbauvorschriften in Art. 9 Baubereich D1 und D2 Absatz 1 den Satz «Die Gebäude müssen zusammengebaut werden» zu streichen mit 26 zu 0 Stimmen zugestimmt.
Dem Antrag der SVP zum Art. 9 Baubereich D1 «Ein Neubau im Baubereich D1 hat zum Kirchweg auf der ganzen Länge einen Abstand von 2 Metern einzuhalten» wurde mit 16 zu 9 Stimmen mit 1 Enthaltung zugestimmt.
Weiter wurde über folgende Anträge auf Bemerkungen der L20 wie folgt entschieden:
- «Auf dem Grundstück Nr. 1613 sollen die zwei Gebäude D1/D2 nicht zusammengebaut und anders platziert werden» - Zustimmung mit 25 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
- «Die mit einer Tempolimite von 30 km/h belegte Neumattstrasse sei im Bereich der Parzelle 1613 auf die minimal notwendige Breite zurückzubauen» – Zustimmung mit 13 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
- «Die Baubereiche D1 und D2 seien so zu platzieren, dass die auf der flächenmässig erweiterten Parzelle 1613 und der Parzelle 3242 bestehenden drei Linden erhalten werden können» - Zustimmung mit 25 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
- «Es soll geprüft werden, ob die Gebäude D1/D2 mit der Firstrichtung zur Neumattstrasse ausgerichtet werden können wie die anderen Gebäude der Umgebung» - Zustimmung mit 25 zu 1 Stimmen.
Über den Antrag der FDP auf Bemerkung zum Anhang 2.1 Situationsplan Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost und Bebauungsplan Kernzone Dorfkern Ost sowie zu den Sonderbauvorschriften zum Bebauungsplan Dorfkern Ost, Anhang 2.2, Seite 5, Art. 9, Baubereich D1 und D2 wurde wie folgt abgestimmt: «Im Bereich der Baufelder D und E werden keine neuen Gartenmauern vorgeschrieben» - Zustimmung mit 26 zu 0 Stimmen.
Im Detail entschied der Einwohnerrat über folgende Anträge des Gemeinderats:
- die Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost, betreffend die Grundstücke Nummer 1762, 398 und 1482 (Umzonung 1): Genehmigt mit 26 zu 0 Stimmen.
- die Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost, betreffend die Grundstücke Nummer 391 und 387 (teilweise) (Umzonung 2): Genehmigt mit 26 zu 0 Stimmen.
- die Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost, betreffend das Grundstück Nummer 638 (Umzonung 3): Genehmigt mit 26 zu 0 Stimmen.
Der Bebauungsplan Dorfkern Ost, Situationsplan und Sonderbauvorschriften, wurde unter der Berücksichtigung der Anträge aus der ersten Lesung mit 26 zu 0 Stimmen genehmigt.
Zugehörige Objekte
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