Dringliche Motion Nr. 262/2009
Information der Stimmberechtigten
Zemp Thomas, CVP
Eingegangen am 30. April 2009
Am 14. Mai 2009 mit 14:12 Stimmen als nicht dringlich erklärt
Am 19. November 2009 mit 14:14 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt
Es ist unbestritten eine wichtige Aufgabe des Gemeinderates, die Bevölkerung inhaltlich und zeitlich angemessen über bevorstehende Abstimmungsvorlagen zu informieren.
Mit dem Blickpunkt, dem Internetauftritt
www.horw.ch und auch dem Versand von Abstimmungsunterlagen verfügt die Gemeinde Horw über moderne Informations- und Kommunikationsmittel. Diese Medien werden in der Bevölkerung geschätzt und stossen auf entsprechend grosse Aufmerksamkeit.
Im Interesse der Demokratie ist es wichtig, dass bei der Kommunikation die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und Verhältnismassigkeit berücksichtigt werden.
Im Fall der Information zur Abstimmung über den Beitritt zum Projekt "Starke Stadtregion" wurden diese Grundsätze teilweise verletzt. Hauptsächlich bezüglich Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit.
Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinderat beauftragt, die Gemeindeordnung mit einem Artikel über die Information der Stimmberechtigten im Sinne des nachfolgenden Entwurfes zu ergänzen und dem Einwohnerrat zur Beratung vorzulegen.
Art. 6a Information der Stimmberechtigten
1 Der Gemeinderat informiert die Stimmberechtigten kontinuierlich über die Abstimmungsvorlagen.
2 Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.
3 Er legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar.