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Teilrevision Ortsplanung Horw

Die Gemeinde Horw hat landschaftlich und mit den unterschiedlichen Siedlungscharakteristiken eine erfreuliche Ausgangslage für die zukünftige Ortsentwicklung. Das bedingt eine abgestimmte und nachhaltige Strategie der räumlichen Entwicklung. Dazu hat die Gemeinde die Teilrevision der Ortsplanung vorgenommen.

Ausführliche Informationen zur Teilrevision der Ortsplanung finden Sie auf der Themenwebsite www.ortsplanung-horw.ch

Abstimmung: Horw sagt Ja zur Teilrevision der Ortsplanung

Die Horwer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Teilrevision der Ortsplanung z mit 3891 Ja-Stimmen und 1782 Nein-Stimmen angenommen. Das entspricht einer Zustimmung von 68,6 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 56,7 Prozent. Das Dossier muss nun vom Luzerner Regierungsrat genehmigt werden. 

1. und 2. Lesung im Einwohnerrat

Wie in der Gemeindeordnung von Horw vorgesehen, hat der Einwohnerrat die Teilrevision der Nutzungsplanung mit den dazugehörigen Dokumenten in zwei Lesungen behandelt – am 4. Mai 2023 und am 23. November 2023. Änderungen aus der ersten Lesung haben zu einer zweiten öffentlichen Auflage geführt, deren Einsprachen im Fokus der zweiten Lesung standen. Zugestimmt hat der Einwohnerrat der Teilrevision Nutzungs­planung mit 21 zu 6 Stimmen. Abgewiesen wurden total 52 nicht oder nur teils erledigte Einsprachen aus der ersten und zweiten öffentlichen Auflage, soweit auf diese einzutreten war. Einstimmig beschlossen wurden kleinere redaktionelle Änderung am Bau- und Zonenreglement. Auch die Teilrevision des Aussichtsschutzreglements 2021 wurde mit 21 zu 6 Stimmen beschlossen.

Phase 2 (2021–2022): Ausarbeitung Nutzungsplanung

In dieser Phase wurde das REK in die verbindlichen Instrumente der Nutzungsplanung umgesetzt: die Zonenpläne und das Bau- und Zonenreglement wurden angepasst. Phase 2 hat im Frühjahr 2021 begonnen und endet mit dem Beschluss des Einwohnerrats und der Urnenabstimmung. Im Anschluss wird die Teilrevision der Nutzungsplanung dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt.

Phase 1 (2019–2020): Räumliches Entwicklungskonzept REK

Das REK legt die Strategie und Konzeption der zukünftigen Siedlungsentwicklung für die nächsten 20 bis 30 Jahre fest. Das REK wurde am 22. Oktober 2020 vom Gemeinderat verabschiedet und am 4. Februar 2021 vom Einwohnerrat zustimmend zur Kenntnis genommen worden. 

Die Teilrevision der Ortsplanung

Die Teilrevision der Ortsplanung besteht aus zwei Phasen: Von 2019–2020 wurde das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet. Der Schwerpunkt lag dabei auf der qualitätvollen Siedlungsentwicklung, preisgünstigem Wohnraum sowie der Stärkung von Natur und Landschaft als Erholungsräume. Danach wird bis 2022 das REK in verbindliche Instrumente der Nutzungsplanung umgesetzt, die Zonenpläne und das Bau- und Zonenreglement werden angepasst.

Horwer Dorfkern

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Ablaufdiagramm Teilrevision Nutzungsplanung (PDF, 21 kB) Download 0 Ablaufdiagramm Teilrevision Nutzungsplanung