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Kunst- und Kulturkommission

Die Kommission hat folgenden Auftrag:

  • Den Gemeinderat in Fragen des Kulturlebens und -schaffens beraten, namentlich beim Erwerb von Kunstwerken durch die Gemeinde.
  • Das kulturelle und künstlerische Leben in der Gemeinde fördern, insbesondere durch kulturelle Veranstaltungen sowie längerfristige Kulturprojekte und die Erweiterung des Bildungsangebotes.
  • Den Veranstaltungskalender bzw. das Jahresprogramm zuhanden des Gemeinderates im Rahmen des Budgets erstellen.
  • Die Kunstschaffenden in der Gemeinde fördern und Kontakte mit ihnen pflegen.
  • Dem Gemeinderat Antrag zur Vergabe des Kulturpreises stellen.
  • Nimmt Einsitz in der Programmgruppe des Horwer Kulturhauses Kulturmühle.
  • Die Beitragsgesuche und Eingaben seitens der Horwer Bevölkerung und von auswärts beurteilen und Antrag stellen.
  • Den Gemeinderat bei kulturellen Anlässen vertreten, soweit sie beauftragt wird.
  • Einmal pro Legislatur ein Horwer Kulturprojekt vorbereiten und dieses selbständig organisieren.
  • Den planerischen Ablauf und die inhaltliche und gestalterische Begleitung dieser Projekte sicherstellen.
  • Ausschreibungen für die Ausstellungen mit freier Themenwahl vorbereiten und Submission durchführen.
  • Offerten evaluieren und dem Gemeinderat Antrag stellen.
  • Eingaben für das Budget der Einwohnergemeinde vorbereiten.
  • Realisierte Ausstellungen kontrollieren und darüber Schlussberichte verfassen.

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Kunst- und Kulturkommission
Gemeindehausplatz 1
6048 Horw

kultur@horw.ch

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