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Sportkommission

Die Kommission hat folgenden Auftrag:

  • Den Gemeinderat in Belangen des Sports als Fachorgan beraten.
  • Den Gemeinderat bei der Durchsetzung von Zielvorstellungen im Bereich Sport beraten.
  • Stellung zu planerischen und baulichen Sanierungen und Neuinvestitionen in den Belangen des Sports nehmen.
  • Vernehmlassungen bei der Erstellung der Budgetbeiträge und bei Gebührenfestlegungen im Bereich Sport und Sportbetriebe erstellen.
  • Sportler-Ehrungen vorbereiten und durchführen.
  • Sich mit sportrelevanten Projekten, Ideen, Visionen usw. befassen und dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge unterbreiten.
  • Vernehmlassungen und Stellungnahmen von Gesetzes-, Reglements- oder Verordnungsanpassungen im Bereich des Sports zu Handen des Gemeinderates vorbereiten.
  • Einmal pro Jahr die Sportvereine über die Tätigkeiten der Sportkommission orientieren.
  • Alle zwei Jahre wird ein Referat zu allgemeinen Themen des Sports organisiert.

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