Pflegefinanzierung
Die Gemeinde Horw übernimmt die sogenannten «Restkosten» in der Pflegefinanzierung. Das sind Kosten, die weder Krankenkassen noch die Personen bezahlen müssen, die gepflegt werden.
Der Bund regelt die Aufteilung der Pflegekosten auf die Krankenversicherung, die Versicherten und die öffentliche Hand. Die Versicherten sowie die Krankenversicherer zahlen vom Bundesrat festgelegte Maximalbeiträge. Reichen diese Beiträge nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, muss die öffentliche Hand – im Kanton Luzern die Gemeinden – die Restkosten übernehmen. Diese werden von den leistungserbringenden Institutionen bei der Gemeinde Horw eingefordert. Die Gemeinde Horw ist für die Personen zuständig, die gesetzlichen Wohnsitz in Horw haben.
Haben Sie dazu Fragen: Wenden Sie sich per E-Mail an pflegefinanzierung@horw.ch.
Für Institutionen: Anspruch geltend machen
Leistungserbringende Einrichtungen können bei der Gemeinde Horw den Anspruch auf Pflegerestkosten geltend machen. Die Anfrage und die Prüfung erfolgen digital.
Zuerst das Login anfordern
Für die Geltendmachung müssen Sie vorerst das Formular «Ansprechperson Login mexco» bei der Gemeinde Horw einreichen. Senden Sie das Formular an pflegefinanzierung@horw.ch. Anschliessend erhalten Sie die Logindaten der Web-Plattform mexco.ch.
Abrechnungsformulare ausfüllen und hochladen
Füllen Sie das Excel-File «Pflegerestkosten Abrechnungsformular stationär» oder «Pflegerestkosten Abrechnungsformular ambulant» aus und laden es monatlich via Web-Plattform mexco.ch hoch. Beide Dateien können Sie weiter unten unter «Dokumente» herunterladen.
Hinweise
- Das Excel-File darf nicht abgeändert werden
- Pro Leistungserbringer gibt es nur eine ZSR-Nr.
- Pro Excel-File darf nur eine ZSR-Nr. verwendet werden
Es dürfen nur diejenigen Leistungen in Rechnung gestellt werden, die von den Krankenversicherungen übernommen werden.
Kostengutsprachen
Wir verlangen keine Kostengutsprache. Sollte die Gemeinde Horw nicht zuständig sein, erhält die leistungserbringende Institution eine entsprechende Nachricht. Möchten Sie in einem Einzelfall die Anspruchsberechtigung einer leistungsbeziehenden Person vorgängig abklären, benutzen Sie das Formular «Prüfung der Restfinanzierung» (unter «Dokumente»).
Doppelte Patientenbeteiligung
Bei stationären und ambulanten Leistungen am gleichen Tag werden die stationären Patientenbeteiligungen angerechnet. Wenn bereits eine andere Institution am gleichen Tag für die gleiche Person die Patientenbeteiligung verrechnet hat, wird der zu viel bezahlte Betrag der betreffenden Person zurückerstattet.
Nach erfolgreicher Prüfung werden die Restkosten ausgerichtet und die Institution erhält eine Leistungszusammenstellung.
Kontakt:
Für Korrespondenz und Fragen: pflegefinanzierung@horw.ch.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Ansprechperson Login mexco (DOCX, 384.18 kB) | Download | 0 | Ansprechperson Login mexco |
Pflegerestkosten Abrechnungsformular stationär (XLSX, 199.63 kB) | Download | 1 | Pflegerestkosten Abrechnungsformular stationär |
Pflegerestkosten Abrechnungsformular ambulant (XLSX, 195.6 kB) | Download | 2 | Pflegerestkosten Abrechnungsformular ambulant |
Prüfung der Restfinanzierung (PDF, 150.13 kB) | Download | 3 | Prüfung der Restfinanzierung |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Beratungsdienste | 041 349 12 41 | sozial@horw.ch |