Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann eine urteilsfähige Person festlegen, welche medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt und welche sie ablehnt. Sie kann auch Personen bezeichnen, die an ihrer Stelle über die medizinischen Massnahmen entscheiden soll.
Die Patientenverfügung muss schriftlich errichtet, datiert und unterschrieben werden. Die Errichtung einer Patientenverfügung und deren Hinterlegungsort können auf der Versichertenkarte eingetragen werden.
Verschiedene Organisationen bieten Formulare von Patientenverfügungen an, beispielsweise das Schweizerische Rote Kreuz, Telefon 0800 99 88 44 (gratis) oder die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.
Beim Zivilstandsamt können Sie keine Eintragung oder Aufbewahrung von Patientenverfügungen beantragen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse oder Ihren Hausarzt.