Preisgünstiger Wohnraum
Die Gemeinde Horw hat die Aufgabe,
- den Erhalt und die Förderung des preisgünstigen Wohnraumes in der Gemeinde Horw und
- die Zusammenarbeit der Gemeinde mit den in Horw tätigen interessierten Wohnbauträgern und deren Organisationen
zu regeln.
Das beinhaltet gemäss dem Reglement Preisgünstiger Wohnraum:
- den Erhalt und die Schaffung eines ausgewogenen und nachhaltig ausgerichteten Angebots an preisgünstigem Wohnraum,
- die Unterstützung von interessierten Wohnbauträgern durch individuelle Fördermassnahmen
- die verdichtete Nutzung von Grundstücken durch interessierte Wohnbauträger im Sinne der kommunalen Boden- und Wohnpolitik,
- die Institutionalisierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit den interessierten Wohnbauträgern und deren Organisationen.
Die bisher getätigten Fördermassnahmen:
Baugenossenschaft Pilatus
Allmendstrasse 8 - 14, 6048 Horw
67 Wohnungen
Gewährung von selbständigem und dauerndem Baurecht zu vergünstigten Konditionen an Grundstück Nr. 2020 im Eigentum der Gemeinde
von 2018 bis 2117
Solidarbürgschaften
von 2020 bis 2035
Baugenossenschaft Steinengrund
Gemeindehausplatz 24, 6048 Horw
23 Wohnungen
Gewährung von selbständigem und dauerndem Baurecht zu vergünstigten Konditionen an Grundstück Nr. 2020 im Eigentum der Gemeinde
von 2013 bis 2112
Solidarbürgschaften von Gemeinde
von 2014 bis 2029
Baugenossenschaft Familie
Gemeindehausplatz 26,6048 Horw
17 Wohnungen
Gewährung von selbständigem und dauerndem Baurecht zu vergünstigten Konditionen an Grundstück Nr. 2020 im Eigentum der Gemeinde
von 2013 bis 2112
Stiftung Betagtenzentrum
Kantonsstrasse 65, 6048 Horw
38 Wohnungen
Gewährung von selbständigem und dauerndem Baurecht zu vergünstigten Konditionen an Grundstück Nr. 355 im Eigentum der Gemeinde
von 1977 bis 2067
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdepartement | 041 349 12 41 | sozial@horw.ch |
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600 | Bau- und Zonenreglement | 19. September 2023 |
Name | Beschreibung |
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