Interimsausweis
Der Interimsausweis gilt als Ausweispapier für Aufenthalter. Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.
Die Kosten für einen neuen Interimsausweis betragen Fr. 23.00 (exkl. Porto und Bearbeitung). Die Kosten für die Verlängerung eines bestehenden Interimsausweises betragen Fr. 12.00 (exkl. Porto und Versand).
Was ist ferner zu beachten?
Bitte senden Sie den abgelaufenen Interimsausweis an die Einwohnerdienste, damit wir die Verlängerung vornehmen können.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 041 349 12 27 | einwohnerdienste@horw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidialdepartement | 041 349 13 33 | gemeindekanzlei@horw.ch |