Pilzkontrolle
Für das Sammeln von Pilzen gelten folgende kantonale Regeln:
- In den ersten sieben Tagen jedes Monats ist Schonzeit, d. h. das Sammeln von Pilzen ist verboten.
- An den übrigen Tagen dürfen max. 2 kg Pilze pro Person gesammelt werden (Morcheln und Eierschwämme max. 0,5 kg pro Person).
Link zum Thema:
www.vapko.ch