Friedhofverwaltung
Erdbestattungen
Kindergräber, Reihengräber, Plattengräber, Familiengräber
Urnenbeisetzungen
Kindergräber, Reihengräber, Familiengräber
Aschenbeisetzung
Gemeinschaftsgrab
Was ist ein Urnengemeinschaftsgrab?
Im Gemeinschaftsgrab wird nur die Asche des oder der Verstorbenen beigesetzt. Es sind keine Grabunterhalts- und Pflegearbeiten zu leisten. Auf Wunsch wird die Inschrift des Verstorbenen, auf Kosten des Auftraggebers, auf der Urnengemeinschaftsgrabplatte eingraviert.
Wie lange dauert die Grabesruhe?
für Kindergräber (bis 12 Jahre): 15 Jahre
für Erdbestattungen: 20 Jahre
für Urnenbeisetzungen: 15 Jahre
für Urnengemeinschaftsgrab: unbestimmt, jedoch mindestens 20 Jahre
Kann eine Grabstätte reserviert werden?
Die Platten- und Familiengräber können reserviert werden. Die Reservation ist kostenpflichtig.
Abgaben und Grabkonzessionsgebühren
Gemäss Merkblatt "Todesfall, was nun?"
Räumung der Gräber
Nach Ablauf der Grabesruhe sind die Gräber, nach vorausgegangener öffentlicher Bekanntmachung, von den Angehörigen zu räumen.
Nach Ablauf der Räumungsfrist werden die übriggebliebenen Grabmale und Pflanzen als herrenlos betrachtet und gehen in das Eigentum der Einwohnergemeinde über.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Friedhofverwaltung | 041 349 12 58 | andreas.meier@horw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidialdepartement | 041 349 13 33 | gemeindekanzlei@horw.ch |