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Anerkennungen

Sie sind nicht verheiratet und erwarten Nachwuchs? Gerne nehmen wir beim Zivilstandsamt die Anerkennung vor und informieren Sie über die weiteren Vorkehrungen, z.B. Unterhaltsvertrag.

Welche Dokumente sind für eine Anerkennung mitzubringen?

Für schweizerische Staatsangehörige ist eine Wohnsitzbestätigung, sofern man nicht seit mindestens 6 Monaten in der Gemeinde Horw wohnt, erforderlich.

Ausländische Staatsangehörige benötigen einen Geburtsschein, eine Zivilstandsbescheinigung, einen Staatsangehörigkeitsausweis und eine Wohnsitzbestätigung, sofern man nicht seit mindestens 6 Monaten in der Gemeinde Horw wohnhaft ist. Reisepass und allenfalls Ausländerausweis werden ebenfalls benötigt.

Ist das Kind bereits geboren, benötigen wird zusätzlich einen Geburtsschein, nicht älter als 6 Monate.

Kann eine Anerkennung auch vor der Geburt erfolgen?

Ja, es ist sogar sinnvoll, da der Vater bei der Geburt bereits eingetragen werden kann.

Überdies kann eine Anerkennung bei jedem Zivilstandskreis in der Schweiz vorgenommen werden, auch wenn der Wohnsitz nicht an diesem Ort ist.

Bei Fragen betreffend Auskünfte zum Unterhaltsvertrag wenden Sie sich bitte an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

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