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Akontorechnung

Sofern Ihre Akontorechnung nicht den aktuellen Gegebenheiten entspricht, können Sie eine Anpassung der Rechnung über Online-Dienste -> Steuern: Anpassung Rechnung verlangen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ein negativer Ausgleichszins zu entrichten ist, sofern Ihre Akontozahlungen fürs laufende Jahr tiefer sein sollten als die Schlussrechnung (definitive Rechnung) ergibt. Die Schlussrechnung kann frühestens im folgenden Jahr erstellt werden.

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