Zum Aufstellen von temporären Reklamen besteht in der Gemeinde Horw ein Konzept.
Die Gemeinde stellt für das Aufstellen von temporären Reklamen 11 öffentliche Standorte zur Verfügung. Die Reklamen dürfen maximal 14 Tage vor der Veranstaltung aufgestellt werden und müssen spätestens 3 Tage danach entfernt sein. Politische Parteien dürfen zwei Monate vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin maximal sieben Reklamen pro Partei aufstellen.
Die Bedingungen sind auf dem Gesuchsformular und dem Bewilligungsformular geregelt. Reklametafeln, welche die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, werden vom Werkdienst auf Kosten der Gesuchstellenden entfernt.
Auf Gebühren für temporäre Reklamen von Vereinen und Parteien der Gemeinde Horw wird verzichtet. Für auswärtige Veranstalter wird eine Gebühr von Fr. 100.00 festgelegt.