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Postulat Nr. 497/2002 von Silvia Simoes-Bolliger, CVP, und Mitunterzeichnende: Umwandlung des Armenfonds der Bürgergemeinde Horw in einen Fonds für Härtefälle für Klientinnen und Klienten des Alters- und Pflegeheimes Kirchfeld

Nummer
497/2002
Geschäftsart
Postulat
Status
Erledigt
Datum
8. April 2002
Verfasser/Beteiligte
Silvia Simoes-Bolliger
Beschreibung
Einwohnerrat Horw
Postulat Nr. 497/2002
Eingegangen 08.04.2002
Überwiesen 12.09.2002
Abgeschrieben 22.09.2005

Silvia Simoes-Bolliger, CVP, und Mitunterzeichnende
Umwandlung des Armenfonds der Bürgergemeinde Horw in einen Fonds für Härtefälle für Klientinnen und Klienten des Alters- und Pflegeheimes Kirchfeld

Der Neu- und Umbau des Alters- und Pflegeheimes Kirchfeld Horw wird Ende Oktober 2002 abgeschlossen sein. Mit Datum des Abschlusses dieser Arbeiten wird auch ein neuer Tarif für die Klientinnen und Klienten des Alters- und Pflegeheimes Kirchfeld festgesetzt und eingeführt werden.
Bisher war unser Pflegeheim in der Region mit Abstand das günstigste. Sämtliche Klientinnen und Klienten konnten die anfallenden Kosten selber tragen. In umliegenden Gemeinden müssen einzelne Klientinnen und Klienten zur Deckung der Heimkosten wirtschaftliche Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Für die betroffenen Personen stellt dies eine erniedrigende Tatsache dar, da sie bis ins hohe Alter ihren Lebensunterhalt selber bestreiten konnten und nun infolge der unverschuldeten Pflegebedürftigkeit in der letzten Lebensphase von der öffentlichen Sozialhilfe abhängig werden.
Für die neue Tarifgestaltung sind auch die Verzinsung und Amortisation der investierten Um- und Neubaukosten von 20 Mio. Franken zu berücksichtigen. Ebenfalls ist auf die Inbetriebnahme des neuen Heimes hin die Einführung des Pflege- und Betreuungsmodells der Bezugspflege geplant. Die Einführung dieses zeitgemässen Modells, welches die Klientinnen und Klienten in den Mittelpunkt der Pflege stellt und die Verantwortung dezentral delegiert, bringt aber auch einen erheblich höheren Personalaufwand mit sich. Im Bezug auf das Wohl der Klientinnen und Klienten, aber auch um die Arbeitsplätze, insbesondere für diplomiertes Pflegepersonal, attraktiver zu gestalten, kann auf die Einführung und Umsetzung der Bezugspflege nicht verzichtet werden. In allen Heimen der umliegenden Gemeinden ist dieses Pflegemodell im übrigen bereits umgesetzt.
Eines der grossen Anliegen vor der Zustimmung zu dem Um- und Neubau war für die CVP Horw die Bezahlbarkeit der Heimtaxen für alle Klientinnen und Klienten, bzw. das Vermeiden von Bezügern wirtschaftlicher Sozialhilfe für die Deckung der Heimkosten.
Es ist absehbar, dass unter Berücksichtigung der künftigen Mehrkosten - dies auch bei einem allfälligen à-fonds-perdu-Beitrag an die Baukosten - die Tarife erheblich zu erhöhen sind und das Niveau der umliegenden Heime erreicht wird. Eine solche neue Tarifgestaltung kann zu Härtefällen führen. Die Klientinnen und Klienten könnten auch mit Bezug der Ergänzungsleistung nicht mehr für ihre Heimkosten selber aufkommen.
Es ist uns ein grosses Anliegen, für die finanzielle Unterstützung solcher Härtefälle einen würdigeren Weg, als den Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe, möglich zu machen.
Die Bürgergemeinde Horw besitzt heute den Armenfonds. Aus diesem Fonds sind schon seit einigen Jahren keine Beiträge an Bedürftige mehr ausgerichtet worden. Der Fondszweck ist nicht mehr zeitgemäss, dadurch ist das Kapital blockiert. Gemäss Bestandesrechnung sind im Armenfonds
Fr. 431'585.80 gebunden.
Wir fordern deshalb den Gemeinderat auf zu prüfen,

  • ob der Armenfonds in einen Fonds für Härtefälle für Klientinnen und Klienten des Alters- und Pflegeheimes Horw umgewandelt werden kann, aus welchem unbürokratisch Deckungsbeiträge an Härtefälle ausgerichtet werden können.