Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Interpellation Nr. 2024-783 von Jonas Heeb, L20, und Mitunterzeichnenden: Preisgünstiger Wohnraum in Horw

Nummer
2024-783
Geschäftsart
Interpellation
Status
Eingereicht
Datum
11. September 2024
Verfasser/Beteiligte
Heeb Jonas (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in), Zimmermann Maline (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 11. September 2024

Wohnraum wird immer knapper und immer teurer. Die Schaffung und der Erhalt von preisgünstigem Wohnraum beschäftigen vielen Gemeinden, Kantone und Länder seit längerem. Auch in Horw ist das Thema nicht neu: Auf die Einreichung einer Gemeindeinitiative "Preisgünstiger Wohnraum in Horw" folgte das "Reglement Preisgünstiger Wohnraum" (Nr. 890), das seit dem 01.01.2019 in Kraft ist. Die Gemeinde Horw verpflichtet sich damit zum Erhalt und zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums sowie zur Zusammenarbeit mit interessierten Wohnbauträgern.

Seit dem Inkrafttreten dieses Reglements ist Horw weiterhin stark gewachsen und hunderte zusätzliche Wohnungen sind in der Zwischenzeit geschaffen worden und auf den Markt gekommen. Die Schlagzeilen der letzten paar Jahre deuteten in Horw auf höhere Preise und trotz des Wachstums auf eine Knappheit von verfügbarem Wohnraum hin. Die gestern erschienen Zahlen des Bundes zeigen, dass sich die Leerwohnungsziffer mit 0.3% in Horw gegenüber den Vorjahren weiter reduziert hat. Die Unterzeichnenden stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an den Gemeinderat:

  1. Wie schätzt der Gemeinderat die Lage in Horw betreffend Mietpreise und dem Angebot von Wohnraum ein? Was hat sich seit dem 01.01.2019 verändert, auch in Anbetracht des grossen Wachstums?
  2. Welche positiven Entwicklungen konnten mit dem Reglement verzeichnet werden?
  3. Wo bleibt weiterhin Handlungsbedarf bestehen, bzw. hat er sich eventuell sogar vergrössert?
  4. Gibt es für den Gemeinderat genügend Spielraum, um der Problematik des knappen und teuren Wohnraums entgegenzuwirken? Ist das Reglement NR. 890 dafür ausreichend?
  5. Gemäss dem Reglement Nr. 890 besteht die materielle Zielsetzung, bis 2029 gegenüber 2019 100 zusätzliche preisgünstige Wohnungen zu schaffen. Wie ist der Zwischenstand dieses Ziels? Wäre es je nach Stand und angesichts der sich seit 2019 verschärften Lage auf dem Wohnungsmarkt angezeigt, diese Zielsetzung nach oben anzupassen?
  6. Welche Massnahmen wurden Seites Gemeinderat getroffen um die im Reglement Nr. 890 definierten Ziele zu erreichen?
  7. Die Zielsetzung soll gemäss Reglement alle 5 Jahre überprüft werden. Hat die erste Überprüfung bereits stattgefunden? Falls ja, was waren die Ergebnisse?
  8. Wie steht der Gemeinderat zur Möglichkeit, die Gemeinde Horw dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum unterstellen zu lassen, um als Gemeinde eine aktive Rolle in der Gestaltung des preisgünstigen Wohnraums zu spielen?

Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Fragen.