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Interpellation Nr. 2025-788 von Philipp Peter, L20, und Mitunterzeichnenden: Naherholungs- und Freiraumkorridor Horw Zentrum

Nummer
2025-788
Geschäftsart
Interpellation
Status
Eingereicht
Datum
4. Februar 2025
Verfasser/Beteiligte
Peter Philipp (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in), Zimmermann Maline (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 4. Februar 2025

«Im Kantonsblatt #50[1] vom 14. Dezember 2024 wurde die Bevölkerung zum «Kantonsratsbeschluss über das Massnahmenprogramm 2025–2028 zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer» (S.3601f.) informiert. Damit wird der Regierungsrat beauftragt, zusätzlich zur Realisierung auch lokale organisatorische Massnahmen zu prüfen und in Kooperation mit den Gemeinden zu präzisieren. Defacto werden vom Kanton bis 2029 in der Gemeinde Horw 25 Millionen Franken investiert. Mit dem Massnahmenprogramm sollen Projekte zum Schutz vor Naturgefahren umgesetzt werden, aber auch die Revitalisierung der Gewässer finanziert werden, wozu die Kantone durch die 2011 revidierte Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet sind.

Der wesentliche Teil der vorgesehenen Kosten sind für das Projekt «Instandstellung Dorfbach Horw» vorgesehen. Gemäss Antwort zur Interpellation 2020-714[2] kommen im Rahmen der geplanten Massnahmen zuweilen kaum nennenswerte Kosten auf die Gemeinde Horw zu. Es eröffnet sich für unsere Gemeinde mit diesem Projekt die einzigartige Chance, Naherholung, ökologische Durchlässigkeit und Lebensqualität für die Horwer Bevölkerung zu steigern.

Der Dorfbach ist die einzige lineare Verbindung durch unser verdichtetes Zentrum, das sowohl über eine hohes Naherholungspotenzial als auch hohes ökologisches Potenzial verfügt. Die Gemeinde Horw besitzt entlang des Dorfbaches einige Liegenschaften, die bei der Planung mitberücksichtigt werden könnten. Mit der Berücksichtigung und dem teilweisen Integrieren dieser Liegenschaften in die Planung, eröffneten sich Chancen für eine Win-Win-Win-Lösung für Naherholung, Hochwasserschutz und ökologischer Aufwertung im Siedlungsgebiet. Im Sinne einer aufgewerteten und grünen Perlenkette durch Horw, könnten beispielsweise entlang des Dorfbaches alle paar hundert Meter, Schattenorte, kleine Pärke, Sitzgelegenheiten oder Bachzugänge (Spielbach) geschaffen werden.

Wir bitten den Gemeinderat darum, auf folgende Fragen differenziert zu antworten:

  1. Wo steht die Planung aktuell?
  2. Wie ist die Gemeinde aktuell in die Planung involviert?
  3. Sind alle Departemente und relevanten Abteilungen in das Projekt involviert?

Auf die Interpellation 2020-714 (Martin Eberli, L20) wurde auf die Frage 4, wo und wie viele Zugänge zum Bach vorgesehen sind, folgendermassen  geantwortet: «Neben dem bereits bestehenden, umfangreichen Bachzugang beim Gemeindehaus und dem revitalisierten Steinibach sind insgesamt drei weitere Zugänge zum Bach vorgesehen: Ein grösserer Zugang beim Schulhaus Zentrum und zwei kleinere Zugänge, deren genaue Lage noch nicht abschliessend bestimmt ist.»

  1. Entspricht dies weiterhin dem aktuellen Planungsstand?
  2. Wären noch weitere Bachzugänge umsetzbar?

Auf die Frage 5, wie diese Zugänge ausgestaltet werden würden, wurde wie folgt geantwortet: «Beim Schulhaus Zentrum sind Treppenstufen, versetzt mit Bäumen, über eine Länge von ca. 30 m vorgesehen. Die kleinen Zugänge umfassen in der aktuellen Planung eine Treppe mit einem kleinen Podest.»

  1. Entspricht dies weiterhin dem aktuellen Planungsstand?
  2. Wäre ein Zugang zum Dorfbach im Sinne eines «Spielbachs» umsetzbar?

Wie im Einleitungstext erwähnt, kann ein Grossprojekt dieser Dimension auch als Chance für die Gemeinde genutzt werden und sich die Gemeinde mit eigenen Gestaltungsvorlagen für die Bevölkerung einbringen.

  1. Wurde im Rahmen des Projekts in Betracht gezogen, dass mit dem Einbezug von gemeindeeigenen Liegenschaften die Chance zur Aufwertung und Schaffung von Naherholungs- und Freiraum im Horwer Zentrum zum Wohle von Natur und Bevölkerung besteht?
  2. Wenn nein. Warum nicht? und wann wird dies noch vollzogen?
  3. Wenn ja? Was wurde bereits diesbezüglich geplant und welcher Mehrwert wird dadurch für Aufenthaltsqualität für Natur und Bevölkerung generiert?

Grundsätzlich verfügt die Gemeinde über Liegenschaften, welche ganz oder teilweise für eine Aufwertung und Umsetzung eines Naherholungskorridors im Zentrum eingesetzt werden könnten. Wurde geprüft, ob konkret folgende Parzellen (ganz oder teilweise) dafür eingesetzt werden könnten (vgl. Anhang):

  1. Grundstück Nr. 294, Nr. 2020, Nr. 726, Nr. 1808, Nr. 1819,
  2. Würden sich auch weitere Grundstücke der Gemeinde für diese Nutzungen eignen?
  1. Wäre die Gemeinde grundsätzlich bereit, einen gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen, in dem gewisse Teilflächen der Gemeinde in diesem Wasserbauprojekt eingesetzt werden könnten, damit mehr Gestaltungspotenzial und mehr gesellschaftlicher Mehrwert entstehen kann?
  1. Wie schätzt der Gemeinderat die Chance ein, einen Naherholungskorridor im Zentrum zu realisieren und die Freiräume der Gemeinde dafür zu nutzen?

Wir danken dem Gemeinderat für die Beantwortung dieser Fragen und die Bemühungen.»

 

[1] https://www.luzernerkantonsblatt.ch/Kantonsblatt/Archiv/pdf_2024/kb-24-50.pdf#pagemode=bookmarks

[2] https://www.horw.ch/_docn/2963440/Schriftliche_Beantwortung_IP_714_Sanierung_Dorfbach.pdf

Grundstück Nr. 294
Grundstück Nr. 294
Grundstück Nr. 2020
Grundstück Nr. 2020
Grundstück Nr. 726
Grundstück Nr. 726
Grundstück Nr. 1808
Grundstück Nr. 1808
Grundstück Nr. 1819
Grundstück Nr. 1819

 

Zugehörige Objekte

Name
Interpe788-25 (PDF, 2.11 MB) Download 0 Interpe788-25