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Interpellation Nr. 2025-795 von Urs Steiger, L20, und Mitunterzeichnenden: Biketrails im Bireggwald

Nummer
2025-795
Geschäftsart
Interpellation
Status
Eingereicht
Datum
22. April 2025
Verfasser/Beteiligte
Steiger Urs (Erstunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Zimmermann Maline (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingereicht am 22. April 2025

«Der Einwohnerrat hat im Juni 2022 im Rahmen des Investitionsprogramms 2023–2028 das Projekt «Biketrails im Bireggwald» genehmigt, in Unkenntnis der detaillierten Ausgestaltung. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald, die Gemeinde Horw und die Stadt Luzern haben zusammen mit Mountainbike Luzern inzwischen das Projekt zur sogenannten «Bikerlenkung» erarbeitet, das nun zur Bewilligung vorliegt.

Das Projekt hat eine Dimension angenommen, die weit darüber hinaus geht, als das, was zum Zeitpunkt der Diskussion zum Investitionsprogramm – im Sinne einer Bikerlenkung – angenommen werden durfte. Damals wurde angesprochen, dass es im Bireggwald ein Problem mit illegalem Biken gebe, das es zu lösen gelte, und mit naturbelassen Biketrails gelöst werde. Angesichts des noch geringen Detaillierungsgrads des Projekts schienen die Informationen damals insgesamt vertrauenswürdig.

Das nun zu bewilligende Projekt sieht nun aber ein ganzes Netz von Trails vor, die das siedlungsnahe Naherholungsgebiet Bireggwald gänzlich durchziehen. Es ist nicht vermessen von einem eigentlichen Bikecenter zu sprechen, was die nichtbehördlichen Initianten auch anstreben. Gerechnet wird mit bis zu 10 000 potenziell Nutzenden aus dem Einzugsgebiet, so dass an manchen Tagen mit mehreren Hundert Bikerinnen und Bikern zu rechnen ist, was für den eher kleinen Bireggwald gewiss unverträglich wäre. So stehen hinter dem Projekt durchaus auch kommerzielle Interessen, nachdem bereits heute im und um den Bireggwald Bikekurse und Ferienpackages angeboten werden.

Planungsrechtlich fehlen zum heutigen Zeitpunkt verschiedene Grundlagen, die es erlauben würden, eine entsprechende Anlage im Wald zu realisieren. Beim Kanton ist derzeit eine Umsetzungsplanung des Eidg.Veloweggesetzes – samt Mountainbikekonzept und Anpassung von Rechtsgrundlagen – in Arbeit und weit fortgeschritten. Entsprechend handelt es sich bei diesem Projekt um eines, wie es im ganzen Kanton ohne vorbereitende Planung nicht in Betracht gezogen wird. So dürfte das Bireggwaldprojekt mitten in der Agglomeration hohe Attraktivität erreichen und nicht nur von direkt in der Umgebung Wohnenden aufgesucht werden.

Insgesamt stellen sich vor der Bewilligung und der Realisierung, an der die Gemeinde nun in einer Doppelrolle als Träger und Bewilligungsbehörde beteiligt ist, verschiedene Fragen.

  1. Nach welchen Kriterien wurde das zur Bewilligung vorliegende ausgedehnte Trailnetz mit vier langen Abfahrten und zwei Rundkursen definiert?
  2. Kann dieses noch immer als Bikerlenkung betrachtet werden oder handelt es sich nicht doch eher um einen auf ein (über-) regionales Angebot ausgerichteten Bikepark, der nicht die bestehende Nutzung in geordnete Bahnen lenkt, sondern vor allem auch zusätzliche Nutzung generiert?
  3. Kann bei einer angestrebten Nutzung von täglich mehreren Hundert Bikerinnen und Bikern noch von einem Pilotprojekt gesprochen werden?
  4. Welche Art von Monitoring ist für das das Pilotprojekt vorgesehen? Was soll herausgefunden werden und nach welchen Kriterien wird dies beurteilt?
  5. Erachtet der Gemeinderat als hauptverantwortlicher Partner in der Trägerorganisation dieses ausgedehnte Projekt weiterhin als angemessen für das Erholungsgebiet Bireggwald?
  6. In welcher Weise wurden die verschiedenen Nutzergruppen von Erholungssuchenden (Spazierende mit und ohne Hunde, Orientierungsläuferinnen und -läufer, Reiterinnen und Reiter usw.) zum Projekt konsultiert?
  7. In welcher Weise nimmt der Gemeinderat eine entsprechende Interessenabwägung vor?
  8. Erfahrungsgemäss beinhalten die Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzungsgruppen erheblichen Zündstoff. Welche griffigen Massnahmen sind geplant, um die sich bei einer Realisierung des Biketrail-Projekts die bereits heute bestehenden Nutzungskonflikte mit den zahlreichen anderen Erholungssuchenden – beispielsweise auf den Zu- und Wegfahrten zu und von den Trails – zu mindern?
  9. Teilt der Gemeinderat die Befürchtung, dass das ausgedehnte Trailnetz den Bireggwald als Lebensraum vieler Tiere stark zerschneiden würde und in der Folge auch der Biodiversität massiv schaden würde?
  10. Ist sich der Gemeinderat bewusst, dass kommerzielle Bike-Angebote im Bireggwald angeboten werden und im Projekt involvierte Biker sich als Guides und Kursleiter für Bikergruppen betätigen? Wie beurteilt er das finanzielle Engagement der öffentlichen Hand für diese privatwirtschaftliche Tätigkeit?
  11. Hat der Gemeinderat den kommerziellen Charakter des geplanten Trailangebots und die damit verbundene Wertschöpfung thematisiert?
  12. Wenn das Projekt als Pilotprojekt zur Bikerlenkung angedacht ist, wäre es dann nicht sinnvoller, etappiert vorzugehen und erst einmal ein bis zwei Trails befristet zu erstellen, diese unabhängig zu monitoren und erst auf Basis dieser Erkenntnisse weitere Schritte anzugehen?
  13. Wäre es schliesslich nicht sinnvoller, für ein Projekt dieser Dimension die ausstehenden Planungsgrundlagen und kantonalen Gesetzesgrundlagen abzuwarten?»

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Name
Interpe795-25 (PDF, 149.12 kB) Download 0 Interpe795-25