Steuern: Stundungsgesuch, Zahlungsabkommen
Mit diesem Formular können Sie ein Stundungsgesuch für die aufgeschobene Bezahlung der Steuern einreichen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir nach der Fälligkeit des Rechnungsbetrag der Steuern einen Zins auf den ausstehenden Betrag berechnen. Im Jahr 2023 beträgt dieser Jahreszins 3.5 Prozent.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 041 349 13 77 | steuern@horw.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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