Bemerkung
Der Geburtsschein kann lediglich von der betreffenden Person den sowie von dazu ermächtigten Behörden bestellt werden. Ferner kann der Geburtsschein lediglich dann ausgestellt werden, wenn die Geburt tatsächlich in Horw stattgefunden hat. In vielen Fällen hat die Geburt in einem Spital oder in einem Geburtshaus stattgefunden, dann ist der Ort, wo sich das Spital oder das Geburtshaus befindet, zuständig. Für behördliche Zwecke ist der Geburtsschein höchstens 6 Monate seit Erstellungsdatum gültig.