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Ausnahmebewilligung für EL-Heimtaxen, Übernahme der Restkosten

Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen übernimmt die Gemeinde nicht gedeckte Restkosten der Heimtaxen von Alters- und Pflegeeinrichtungen.

Die Ausgleichskasse bezahlt Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, die Taxen für den Aufenthalt in Alters- und Pflegeinstitutionen. Sie legt periodisch eine Höchstgrenze des Tagessatzes fest. In gewissen Fällen kann die Gemeinde vorübergehend oder dauerhaft einen höheren Beitrag gewähren.

Stellen Sie Ihr Gesuch für eine Ausnahmebewilligung für EL-Heimtaxen mit untenstehendem Formular zum Herunterladen.

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