Im Einwohnerrat noch nicht behandelte parlamentarische Vorstösse
Vom Einwohnerrat überwiesene Motionen und Postulate sind vom Gemeinderat in der Regel innert 12 Monaten zu erledigen. Auf dem Verzeichnis der unerledigten Geschäfte hat der Gemeinderat zu begründen, weshalb er die vor mehr als 12 Monaten überwiesenen Motionen nicht erledigt bzw. die überwiesenen Postulate nicht geprüft hat. Das Verzeichnis wird dem Einwohnerrat jeweils an der 1. Sitzung im Amtsjahr (üblicherweise im September) vorgelegt.