Parkieren auf öffentlichem Grund
Das Parkieren auf öffentlichem Grund ist kostenpflichtig. In "Horw Zentrum" stehen in den Autoeinstellhallen "Dorfplatz" und "Gemeindehausplatz" zentral gelegene und bequem erreichbare Parkplätze zur Verfügung. Weitere Parkplätze befinden sich unter anderem auf der Kantonsstrasse im Abschnitt Wegscheide bis Merkur.
Die Parkfelder der Gemeinde Horw dürfen gemäss Tarif auf der örtlichen Parkuhr genutzt werden.
Dauerparkiergebühren
Gemäss dem Reglement Nr. 631 und der Verordnung Nr. 632 über die Parkiergebühren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Horw können für verschiedene Parkplatzgebiete Dauerparkierbewilligungen beantragt werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Erhalten resp. Verlängern einer Dauerparkierbewilligung. Für die Bewilligungen pro Parkplatzgebiet sind Kontingente festgelegt. Aufgrund dessen kann es sein, dass ein Antrag trotz Erfüllen aller Bedingungen abgelehnt werden muss.
Für das Dauerparkieren beträgt die Gebühr tagsüber und nachts CHF 75.00 pro Monat. Für das Dauerparkieren ausschliesslich tagsüber, von 07.00 bis 19.00 Uhr, CHF 50.00 und ausschliesslich nachts, von 19.00 bis 07.00 Uhr, CHF 45.00. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass für das Parkieren nachts eine Gebühr zu entrichten ist, wenn dauerparkiert wird. Als Dauerparkieren gilt ein mindestens dreimaliges Abstellen pro Woche während täglich mehr als vier Stunden.
Die Erteilung der Dauerparkierbewilligung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Firma parkix GmbH. Unter folgenden Links auf der Webseite parkbewilligung.ch können Sie die gewünschte Bewilligung beantragen:
Bitte beachten Sie, dass eine Bewilligung erst gültig ist, wenn wir diese geprüft haben und die Gebühr dafür bezahlt ist. Das Bezahlen der Bewilligung ist via Kreditkarte oder per Rechnung (E-Mail oder Post) möglich.
Parkplatzkontrollen
Im Auftrag der Gemeinde Horw kontrolliert die Firma parkix GmbH die Parkplätze. Die Firma parkix GmbH führt regelmässig Parkplatzkontrollen durch und ist beauftragt, bei fehlerhaftem Parkieren eine Umtriebsentschädigung einzufordern.
Fragen und Beschwerden
Bei Fragen oder begründeten Beschwerden zu ausgestellten Umtriebsentschädigungen kontaktieren Sie direkt die Firma parkix GmbH:
Über das Kontaktformular von parkix
oder per Post:
parkix GmbH
Buzibachring 3a
6023 Rothenburg