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Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen

Sie planen, eine Veranstaltung in Horw durchzuführen? Dieser Leitfaden soll Sie bei den Vorbereitungen und der Durchführung unterstützen. Beachten Sie stets auch die weiteren, einschlägigen Vorschriften.

Die Gemeinde Horw vermietet Veranstaltungs- und Freizeiträume, Anlagen und Plätze. Grundlage dazu ist die

Benutzungsverordnung für Räume und Anlagen.

Hier geht’s zur
online-Reservation von Räumen der Gemeinde.

Auch Material wie Marktstände, Bistrotische, Tischgarnituren, Geschirr (Besteck, Teller und Gläser für max. 600 Personen) kann gemietet werden:
Bereich Immobilien und Sicherheit (Tel. 041 349 12 23)

Brauchen Sie eine Wirtschaftsbewilligung?

Wenn Sie an Ihrem Anlass Getränke und/oder Speisen verkaufen, auch mit einem «Kässeli» für freiwillige Spenden, ist eine Wirtschaftsbewilligung zwingend nötig. Beantragen Sie diese frühzeitig bei der Luzerner Polizei, Gastgewerbe- und Gewerbepolizei, Hallwilerweg 5, Postfach, 6002 Luzern.
Webseite der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei.

Alles über die Vorgaben für die Bewilligung von Einzelanlässen erfahren Sie im
Merkblatt Einzelanlässe der Luzerner Gastgewerbe- und Gewerbepolizei.

Hier gelangen Sie direkt zum
Gesuchsformular für Einzelanlässe.

Der Jugendschutz ist wichtig

Dem Jugendschutz ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Informationen zum Schutz der Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch finden Sie . Beachten Sie dazu das
Merkblatt über Jugendschutzbestimmungen bei Abgabe von alkoholischen Getränken.

Lärmschutz / Feuerwerk

Allgemeine Ruhezeiten für Lärmimmissionen

Während der Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr darf kein Lärm verursacht werden. Ebenfalls sollen zwischen 12 Uhr bis 13 Uhr lärmintensive Tätigkeiten unterlassen werden. Die Lärmimmissionen im Zusammenhang mit Veranstaltungen sollten grundsätzlich gering gehalten werden, um die Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Es gelten die Vorschriften der
Lärmschutz-Verordnung des Bundes.

Beschallung des Anlasses

Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den Pegel von 93 dB(A) während der gesamten Veranstaltungsdauer nicht übersteigen. Es gelten die Vorschriften der
Lärmschutz-Verordnung des Bundes.

Höhere Schallpegelwerte müssen Sie dem kantonalen Amt Umwelt und Energie melden. Benutzen Sie das
Meldeformular für Veranstaltungen mit Beschallungen von mehr als 93 dB(A) .

Einsatz von Laserstrahlen

Für Veranstaltungen mit Lasershows gelten zum Schutz des Publikums Vorschriften, Normen und Grenzwerte. Veranstaltungen mit Laseranlagen der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 müssen der Vollzugsbehörde bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung gemeldet werden.
Meldestelle im Kanton Luzern ist die
Dienststelle für Umwelt und Energie.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall, Abschnitt 3.
Bundesamt für Gesundheit BAG: Informationen für Veranstalter betreffend Lasershows.

Feuerwerk

Beachten Sie dazu das
Merkblatt der Gemeinde.

Sicherheit

Sicherheitskorridor

Die Feuerwehr sowie die anderen Blaulichtorganisationen sind in einem Ereignisfall zwingend darauf angewiesen, unverzüglich zu den Einsatzorten gelangen zu können. Der Sicherheitskorridor muss durch den Veranstalter jederzeit gewährleistet sein.

Sicherheits- und Verkehrskonzept

Bei Anlässen, an denen eine grosse Besucherzahl erwartet wird, muss der Veranstalter oder die Veranstalterin nach Rücksprache mit dem Bereich Immobilien und Sicherheit ein Konzept betr. Sicherheit und Verkehr einreichen. Der Bereich Immobilien und Sicherheit kann verlangen, dass ein Parkdienst auf Kosten des Veranstalters oder der Veranstalterin organisiert wird.

Sanitätsdienst

Je nach Grösse und Art des Anlasses hat der Veranstalter für einen geeigneten Sani- tätsdienst zu sorgen. Der Verein Samariter Kriens Horw stellt sich dazu gerne zur Verfügung und kümmert sich um jegliche medizinische Notsituation an Ihrem Anlass.
Zur Webseite des Vereins Samariter Kriens Horw.

Feuerpolizei

Bei Anlässen mit grossen Personenbelegungen (über 300 Personen) gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen. Diese sind in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften geregelt. Beachten Sie dazu da Merkblatt der Luzerner Gebäudeversicherung.
Arbeitshilfe «Brandschutz bei Anlässen».

Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Bei Grossveranstaltungen ist der Bereich Immobilien und Sicherheit berechtigt, einen Nachweis des Versicherungsschutzes einzufordern.

Infrastruktur und Anschlüsse

Abfall

Abfälle sind möglichst zu vermeiden. Trennen Sie Ihre Abfälle und führen Sie diese den Separatsammlungen zu. Vor Anlässen, bei denen eine grosse Besucherzahl erwartet wird, muss der Veranstalter oder die Veranstalterin Rücksprache nehmen mit dem Bereich Immobilien und Sicherheit der Gemeinde. Gegebenenfalls muss ein Konzept zur Abfallvermeidung und -entsorgung vorliegen. Weitere Infos und Tipps finden Sie unter
saubere-veranstaltung.ch.

WC-Anlagen

Für die Veranstaltung müssen genügend WC-Anlagen zur Verfügung stehen. Falls fest installierte WC-Anlagen nicht ausreichen, sind genügend weitere mobile Toiletten zu betreiben, die keine externen Wasser- und Kanalisationsanschlüsse benötigen. Sämtliche WC-Anlagen müssen während des Anlasses regelmässig gereinigt werden, Verbrauchsmaterial muss aufgefüllt werden.

Strom

Die elektrischen Installationen müssen durch autorisiertes Fachpersonal vorschriftsgemäss ausgeführt werden..

Wasser

Die Trinkwasserversorgung soll über private Anschlüsse geregelt und vergütet werden. Wenn das nicht möglich ist oder die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen, kann bei der Wasserversorgung der Gemeinde ein Antrag auf Wasserbezug gestellt werden. Folgendes muss der Antrag beinhalten: Gesuchstellende, Organisator/in, Rechnungsadresse, Dauer, Konzept der Trinkwasserversorgung mit den Bezugs- und Abgabestellen. Bei Bedarf kann die Wasserversorgung Horw Unterstützung beim Konzept anbieten. Eine allfällige Bewilligung zum Bezug des Trinkwassers kann zusätzliche Vorgaben beinhalten.
Kontaktieren Sie die
Wasserversorgung Horw.

Plakatwerbung

Die Gemeinde stellt für das Aufstellen von temporären Plakaten öffentliche Standorte zur Verfügung. Dort ist das temporäre Aufstellen von Plakaten für Horwer Vereine und Parteien kostenlos. auswärtige Veranstalter zahlen eine Gebühr von 100 Franken. Reklametafeln, welche die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, werden vom Werkdienst auf Kosten der Gesuchstellenden entfernt.
Lesen Sei die
Richtlinien über temporäre Reklamen auf öffentlichem Grund

Verwenden Sie das
Gesuchsformular für temporäre Reklamen.

Weitere Auskünfte

Bereich Immobilien, Tel 041 349 12 23,immobilien@horw.ch

Informationen

Datum
29. Mai 2024

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