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Betreibungsamt

Auskünfte aus dem Betreibungsregister gem. Art. 8a SchKG

Ihre Anfrage

  • zu natürlichen Personen muss Name, Vorname und die genaue Wohnadresse enthalten und wenn möglich auch das Geburtsdatum.
  • zu im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen und Gesellschaften muss neben dem genauen Firmennamen die Adresse des im Handelsregister eingetragenen Sitzes enthalten. Bei nicht eingetragenen juristischen Personen ist der Sitz ihrer Verwaltung anzugeben. (Art. 46 Abs. 2 SchKG)
  • ist an das für den Wohnort der Person, über die Auskunft verlangt wird, zuständige Betreibungsamt zu richten. Bei Einzelfirmen an den Wohnsitz des Inhabers, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften an das für den (Haupt-)Sitz zuständige Betreibungsamt.
  • muss einen Interessennachweis (vgl. nachstehend) enthalten.


Ihr Interesse

  • muss glaubhaft sein (Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG), d.h. Ihr Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege und/oder glaubhafte Beschreibung darzulegen.


Unsere Gebühren

  • werden mit Einzelrechnung erhoben (Voraussetzung: Es müssen unsere Einzahlungsscheine verwendet werden). Bei Nichtbezahlung unserer Rechnung werden die Auskünfte nur noch gegen einen entsprechenden Kostenvorschuss erteilt.
  • Eine summarische Betreibungsauskunft kostet 17 Franken zuzüglich Porto.
  • Allfällige zusätzliche notwendige Aufwendungen (zum Beispiel umfasst der Auszug mehr als eine Seite, Nachfrage beim Personenmeldeamt, beim Handelsregister, telefonische Rückfragen usw.) können gemäss Gebührenverordnung (GebV SchKG) zusätzlich in Rechnung gestellt werden.


Allgemeine Hinweise

  • Unsere Erhebungen bei Auskünften beschränken sich auf Ihre angegebene Adresse.
  • Ob und wie lange die Person im entsprechenden Betreibungskreis wohnt bzw. gewohnt hat überprüfen wir nicht.
  • Auskünfte über grössere Zeiträume werden nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt.
  • Auskünfte über Einzelfirmen sind am Wohnort der Inhaberin oder des Inhabers einzuholen.
  • Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Betreibungsauskünfte nur auf schriftliche Anfrage erteilt werden können.
  • Auskünfte werden ausschliesslich per A-Post versendet, nicht per E-Mail. 


Auskünfte über sich selbst

Auskünfte über sich selbst können nur nach Vorlage des Schriftenempfangsscheins, des Personalausweises, des Ausländerausweises oder einer Bescheinigung des Personenmeldeamtes über die Meldeverhältnisse der betreffenden Person erteilt werden. 
 

Ihre Anfrage

  • ist an das für Ihren Wohnort zuständige Betreibungsamt zu richten und muss einen der oben genannten Ausweise in Fotokopie sowie (fakultativ) das Rückporto und einen an Sie adressierten Briefumschlag enthalten.
  • wird am Schalter des betreffenden Amtes bei persönlicher Vorsprache unverzüglich bearbeitet. (Bitte Öffnungszeiten des zuständigen Amtes beachten).
  • können Sie auch an info@betreibungsamt-horw.ch richten.

Öffnungszeiten

  • Montag,  9.30 –11.45 Uhr und 13.00 –18.00 Uhr
  • Dienstag, 9.30 –11.45 Uhr Uhr und 13.00 –17.00 Uhr
  • Mittwoch, 9.30 –11.45 Uhr und 13.00 –18.00 Uhr
  • Donnerstag, 9.30 –11.45 Uhr  iund 13.00 –17.00 Uhr
  • Freitag, 7.30 –14.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

Während den Betreibungsferien (sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis 31. Juli) gelten reduzierte Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten über die Festtage

Das Betreibungsamt Horw ist vom 18. bis am 29. Dezember jeweils halbtags von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet.

Ausserhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Absprache möglich. An den Feiertagen 25./26. Dezember und 1./2. Januar bleibt das Betreibungsamt geschlossen.

Personen

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