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Das ändert 2025 bei den Sozialversicherungen

7. Februar 2025
Per 1. Januar 2025 treten bei den Sozialversicherungen mehrere Änderungen in Kraft.

Renten und Hilflosenentschädigung

Die AHV- und IV-Renten wurden an die Teuerung angepasst. Sie steigen um 2,9 Prozent.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken und die maximale AHV/IV-Rente steigt von 2450 auf 2520 Franken. Ebenfalls angehoben wurde die Hilflosenentschädigung der AHV und der IV, die für Rentenbezügerinnen und -bezüger bestimmt sind, die auf Dritthilfe angewiesen sind. Die Höhe der Hilflosenentschädigung hängt vom Grad der Hilflosigkeit ab.

 

Reform AHV 21

Das Referenzalter von Frauen mit Jahrgang 1961 steigt um drei Monate. Das bedeutet, dass diese Frauen ihre Altersrente drei Monate später erhalten. Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Renten vorbeziehen, profitieren von den neuen Kürzungssätzen.

 

AHV/IV/EO-Beiträge

Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Selbständige und Nichterwerbstätige steigt ab dem Beitragsjahr 2025 auf 530 Franken pro Jahr. Für Nichterwerbstätige gilt zudem neu ein Maximalbeitrag von 26'500 Franken pro Jahr.

 

Vereinfachtes Verfahren Plus

Nebst den Sozialabgaben und Quellensteuern können Arbeitgebende ab 2025 auch die Unfallversicherung direkt über die Ausgleichskasse abrechnen. Das «vereinfachte Abrechnungsverfahren plus» ist nur für private Arbeitgebende mit Hausdienstpersonal vorgesehen.

 

Ergänzungsleistungen

Der anrechenbare Betrag für den Lebensbedarf sowie der Freibetrag für das Erwerbseinkommen wurde angepasst bzw. angehoben. Die Höchstbeträge für den Mietzins wurden um gut 7 Prozent erhöht. Sie betragen für Alleinstehende ohne Mitbewohnende neu pro Jahr 18'300 Franken und für Ehepaare 21'720 Franken. Je nach Anzahl Kinder erhebt sich der Betrag. Die Nebenkostenpauschale bei selbstbewohnten Liegenschaften erhöht sich auf 3480 Franken pro Jahr. Die Heimtaxenbegrenzung ist von 184 Franken auf 190 Franken pro Tag gestiegen. Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen wird die effektive Prämie der obligatorischen Krankenversicherung berücksichtigt, höchstens jedoch die Durchschnittsprämie. Die maximalen Prämien betragen neu für Erwachsene 6084 Franken, für Jugendliche 4524 Franken und für Kinder 1392 Franken.

 

Familienzulagen

Seit dem 1. Januar gibt es höhere Familienzulagen in Luzern. Es gelten neu folgende Ansätze: 215 Franken für Kinder bis 12 Jahre, 260 Franken für Kinder von 12 bis 15 Jahren, 260 Franken für erwerbsunfähige Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren, 268 Franken für Jugendliche von 15 bis 25 Jahren in einer nachobligatorischen Ausbildung. Die einmalige Geburts- und Adoptionszulage steigt auf 1075 Franken.

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