Regierungsrat entscheidet über Horwer Einsprache zur Ersatzabgabe für Asylunterkünfte
Es geht um Ersatzzahlungen für die Jahre 2022 und 2023, als unter anderem wegen des Ukrainekriegs zu wenige Unterkünfte vorhanden waren.
In seinem Entscheid vom 1. April kommt der Regierungsrat zum Schluss, das Gesundheits- und Sozialdepartement müsse bei der Berechnung der Ersatzabgabe die Hälfte der 64 Plätze im «Anstatthotel» berücksichtigen, welche die Gemeinde als Unterkunft angeboten, der Kanton aber nicht beansprucht hatte.
Im Weiteren wurde die Verwaltungsbeschwerde abgewiesen. Horw hatte sich gegen die Ersatzabgaben grundsätzlich gewehrt und auch gegen deren Höhe. Strittig war, ob eine ausreichende gesetzliche Grundlage vorliege. Der Regierungsrat hält nun in seinem Entscheid fest, dass die gesetzliche Grundlage für die Auferlegung einer Ersatzabgabe genügt: Die Zivilschutzanlage Kirchfeld, die nach Ansicht der Gemeinde Horw angerechnet werden sollte, stuft der Regierungsrat als ungeeignet für eine Dauerunterkunft ein. Die Anlage sei für Engpässe in Notsituationen ausgelegt.
Die Gemeinde analysiert nun den Entscheid des Regierungsrats und prüft, ob dieser akzeptiert oder weitergezogen werden soll.